VBIO

Gemeinsam für die Biowissenschaften

Werden Sie Mitglied im VBIO und machen Sie mit!

Französischer Gerichtshof: Genome Editing-Techniken müssen der GVO-Regulierung unterliegen

PixabayCC0

Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht entschied am 7. Februar 2020, dass Pflanzen, die mit Methoden des Genome Editing (wie z. B. CRISPR/Cas) produziert wurden, als genetisch veränderte Organismen eingestuft und streng geprüft werden. Das Gericht gab der Regierung neun Monate Zeit, um Pflanzen zu identifizieren, die mit den neuen Methoden erstellt wurden, aber die Testverfahren zur Gewährleistung der Sicherheit von genetisch veränderten Organismen nicht durchlaufen haben.

 

Weitere Informationen:

afp-Meldung via PhysOrg
Artikel bei euractive.de

weitere VBIO News
ein Lander, bestückt mit modernster Sensorik für Messungen am Meeresgrund

Die Küste der Ostsee im Anthropozän: Modell für Folgen des Klimawandels

Weiterlesen
Bildausschnitt des untersuchten Bohrkerns.

Neue Einblicke in die Stabilität des Westantarktischen Eisschildes

Weiterlesen
Korallenriff

Die Welt überschreitet ihren ersten Klimakipppunkt

Weiterlesen