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Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls

Pixabay CC0

Die Bundesregierung hat ihren dritten Bericht zum Stand der Umsetzung des Nagoya-Protokolls (Unterrichtung 19/16721) vorgelegt. Schwerpunkte bilden dabei Beratung und Vollzug sowie die Abschätzung des Personalbedarfs des Bundesamtes für Naturschutz.

Das Nagoya-Protokoll ist ein völkerrechtlich bindender Vertrag, der im Oktober 2014 in Kraft getreten ist und den Zugang zu genetischen Ressourcen und darauf bezogenes traditionelles Wissen und die ausgewogene Aufteilung dessen regelt. Das BfN ist als nationale Behörde zuständig für die Umsetzung des Protokolls. Zu den Aufgaben  gehörten dabei im Berichtszeitraum Aufklärungsarbeit, europäische und internationale Gremienarbeit sowie die Durchführung erster Nutzerkontrollen. Für die Erfüllung der Aufgaben seien bis zum 1. September 2019 acht Dienstposten eingerichtet und besetzt worden, davon zwei im höheren Dienst, fünf im gehobenen Dienst und ein Posten im mittleren Dienst, schreibt die Regierung.

In Ihrem Ausblick weist die Bundesregierung auf den internationalen Verhandlungsprozess zur Einbeziehung digitaler Sequenzinformationen (DSI) und die Entwicklung einer deutschen Verhandlungsposition hin. Hintergrund bilden dabei auch die Verhandlungen zum so genannten „Post-2020 Global Biodiversity Framework“ unter der CBD. Dieser neue globale Rahmen für die biologische Vielfalt für die Zeit nach 2020 wird die Umsetzung der drei Ziele nach Artikel 1 der CBD behandeln und dabei auch dem Nagoya-Protokoll eine noch näher zu bestimmende Rolle einräumen. Über die konkrete Ausgestaltung dieses Rahmens wird die 15. Vertragsparteienkonferenz der CBD im Herbst 2020 in China zu entscheiden haben. Beim letzten Vertragsparteientreffen im November 2018 haben einige Staaten bereits angekündigt, dass für sie dabei eine Beschlussfassung überhaupt nur dann in Betracht kommt, wenn in diesem Kontext auch der Frage nach dem künftigen Umgang mit DSI unter der CBD hinreichender Raum gegeben wird.

Der VBIO steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Bundesamt für Naturschutz und weiteren Akteuren aus Politik und Gesellschaft, um die Interessen der Biowissenschaftler wahrzunehmen. Weitere Informationen finden Sie auf unseren Themenseiten.

(hib)

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