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Bessere Chancen für Exzellenzcluster: GWK ändert Bund-Länder-Vereinbarung zur Exzellenzstrategie

Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz (GWK) hat heute die Bund-Länder-Vereinbarung zur Exzellenzstrategie geändert. Bund und Länder schaffen damit attraktivere Wettbewerbsbedin-gungen für Exzellenzcluster in der zweiten Förderrunde. So können ab dem Jahr 2026 bis zu 70 Exzellenzcluster gefördert werden – gegenüber aktuell 57 Förderfällen. Bund und Länder erhöhen dafür die Gesamtfördermittel von derzeit 533 Mio. Euro um 154 Mio. Euro auf 687 Mio. Euro.

Die GWK-Vorsitzende Bettina Stark-Watzinger, Bundesministerin für Bildung und Forschung, erklärt dazu: „Deutschland hat und braucht exzellente Forschung. Bund und Länder wollen sie mit der Exzellenzstrategie künftig noch besser fördern. Dafür erhöhen wir die Gesamtmittel auf 687 Millionen Euro pro Jahr und die Anzahl der Exzellenzcluster in der zweiten Förderrunde auf bis zu 70. Denn es ist davon auszugehen, dass sich viele der bestehenden Exzellenzcluster um eine Fortsetzung ihrer Förderung bewerben. Durch die Erhöhung haben dann auch neue An-tragsteller und Universitäten bessere Chancen, die bisher nicht gefördert wurden. Angesichts dieser verbesserten Rahmenbedingungen freuen wir uns auf einen Wettbewerb mit vielen neuen Initiativen, die sich mit innovativen Ansätzen gerade auch aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen widmen.“

Der stellvertretende GWK-Vorsitzende Markus Blume, Staatsminister für Wissenschaft und Kunst des Freistaats Bayern, führt aus: „Mit der deutlichen Erhöhung der Fördermittel um 154 Mio. Euro schreiben Bund und Länder eine echte Erfolgsgeschichte für die Spitzenforschung in Deutschland fort und geben zusätzlichen Schub für neue Exzellenz: Sie ermutigen neue Initia-tiven zur Antragstellung und ermöglichen mit zusätzlichen Mitteln eine bessere Ausstattung der Exzellenzcluster. Zudem erfährt der Wettbewerb um Exzellenzcluster neue Impulse: Es ist ein Markenzeichen der Exzellenzstrategie, dass Exzellenz auch in der Kooperation mehrerer Uni-versitäten und wissenschaftsbereichsübergreifend gefördert wird. Das Rennen um neue Exzel-lenzcluster und neue Exzellenzuniversitäten ist mit dem heutigen Beschluss eröffnet.“

Mit der Exzellenzstrategie fördern Bund und Länder in Nachfolge der Exzellenzinitiative wissen-schaftliche Spitzenleistungen an Universitäten. In der ersten Förderrunde der Exzellenzstrate-gie werden seit dem Jahr 2019 insgesamt 57 Exzellenzcluster, zehn Exzellenzuniversitäten und ein Exzellenzverbund mehrerer Universitäten gefördert. Exzellenzcluster werden für grundsätz-lich zweimal sieben Jahre gefördert. Die gegenwärtigen Exzellenzcluster sind entweder an einer Universität oder an einem Verbund von bis zu drei Universitäten angesiedelt. Die Exzellenzuni-versitäten und der Exzellenzverbund werden dauerhaft gefördert, vorbehaltlich einer positiven Evaluation alle sieben Jahre.

Hinsichtlich der zweiten Förderrunde der Exzellenzstrategie sieht das von der GWK eingesetzte internationale Expertengremium für die Exzellenzstrategie vor, die Förderbedingungen für die Förderlinie Exzellenzcluster am 30. November und 1. Dezember 2022 auf der Grundlage der geänderten Bund-Länder-Vereinbarung festzulegen. Die Ausschreibung durch Deutsche For-schungsgemeinschaft und Wissenschaftsrat ist für den 15. Dezember 2022 vorgesehen. Die Ausschreibung für Neuaufnahmen in die Förderlinie Exzellenzuniversitäten ist für Ende März 2024 geplant.

(GWK)


Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung der Hochschulrektorenkonferenz: www.hrk.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/meldung/hrk-begruesst-entscheidungen-von-bund-und-laendern-zum-zukunftsvertrag-sowie-zur-exzellenzstrategie-495/