VBIO

Allgemeine Geschäftsbedingungen des VBIO

für Veranstaltungen

Stand: 21.3.2019

  1. Geltungsbereich
    1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Leistungsgeber Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland e.V. (im Weiteren „VBIO“ genannt) und dem Leistungsnehmer (im Weiteren „Teilnehmer“ genannt)
    1.2 Gegenstand der Verträge sind Seminare, Kongresse, Exkursionen und/oder andere Veranstaltungen des VBIO oder einer seiner nichtselbstständigen Untergliederungen wie Landesverbände, Arbeitskreise und Sektionen (im Weiteren „Veranstaltung“ genannt).
    1.3 Für die Geschäftsbeziehung zwischen VBIO und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
    1.4 Entgegenstehende oder von AGB des VBIO abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, der VBIO hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  2. Angebot und Anmeldung
    2.1 Der Teilnehmer erhält schriftlich, per mail oder auf der Homepage des VBIO ein Leistungsangebot (z.B. Veranstaltungsübersicht, Prospektmaterial, Internet- oder Newsletter-ankündigung) über die vom VBIO angebotene Veranstaltung und die konkreten Teilnahmebedingungen.
    2.2 Die Anmeldung eines Teilnehmers zu einer Veranstaltung kann über ein Formular im Internet, per Brief, per FAX oder per E-Mail erfolgen und wird durch die schriftliche Bestätigung des VBIO rechtsverbindlich.
    2.3 Je nach Ausschreibung kann eine Anzahlung auf ein Bankkonto des VBIO mit Angabe des Teilnehmers und der Veranstaltung verlangt werden. Mit Eingang und Bestätigung durch den VBIO wird die Anmeldung rechtsverbindlich.
    2.4 Bei sehr gefragten Veranstaltungen werden die Plätze ggf. nach Eingang der Teilnahmegebühr auf das jeweils angegebene VBIO-Bankkonto vergeben.
  3. Leistungen und Teilnahmegebühren
    3.1 Der VBIO erbringt die Leistungen nach Art und Umfang gemäß den Veranstaltungsbeschreibungen. Das Leistungsangebot beinhaltet für den Teilnehmer insbesondere die Möglichkeit zur persönlichen Teilnahme an dem jeweiligen Veranstaltungstermin, sowie bei Bedarf eine Teilnahmebestätigung. Der Umfang der Leistung (ggf. Tagungsunterlagen, Mittagessen und Pausengetränke) ergibt sich vorrangig aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
    3.2 Der VBIO behält sich in Ausnahmefällen vor, angekündigte Referenten zu ersetzen, den Veranstaltungsort zu wechseln und/oder Änderungen im Programmablauf unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.
    3.3 Der VBIO erhebt als Deckungsbeitrag für die Kosten der Veranstaltung angemessene Teilnahmegebühren. Die im Leistungsangebot aufgeführten Teilnahmegebühren verstehen sich pro Person und Veranstaltungstermin. Die angegebenen Preise sind Endpreise. Teilnahmegebühren zu gemeinnützigen Veranstaltungen des VBIO enthalten grundsätzlich keine gesetzlichen Mehrwertsteuern.
    3.4 Übernachtungs-, Anreise- und sonstige Kosten sind grundsätzlich nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und sind vom Teilnehmer zu tragen.
    3.5 Soweit im Angebot nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Teilnahmegebühr sofort nach der verbindlichen Anmeldung fällig. Der Teilnehmer hat die vertraglich vereinbarte Teilnahmegebühr bis zur ggf. angegebenen Deadline, spätestens aber zum Veranstaltungstermin vollständig zu entrichten.
     
  4. Urheberrechte
    4.1 Tagungsunterlagen werden grundsätzlich nur zum internen Gebrauch hergestellt.
    4.2 Das Urheberrecht an den jeweiligen Tagungsunterlagen oder Datenträgern gleich welcher Art, gebührt allein dem VBIO, oder - sofern entsprechend ausgewiesen - dem jeweiligen Autor oder Verlag.
    4.3Teilnehmern ist es nicht gestattet, die Tagungsunterlagen oder Datenträger ohne schriftliche Zustimmung des VBIO ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, in datenverarbeitenden Medien aufzunehmen, in irgendeiner Form zu verbreiten und/oder Dritten zugänglich zu machen.
    4.4 Der VBIO haftet nicht für Verletzungen von Urheberrechten, die durch Teilnehmer verursacht bzw. verantwortet sind.
  5. Widerrufe / Stornierungen
    5.1 Teilnehmer, die auf ein Angebot des VBIO im Internet reagiert haben, können die Teilnahme ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
    5.2 Kurzfristige Anmeldungen für Veranstaltungen, die z.B. innerhalb der Widerrufsfrist stattfinden, sind von dieser Stornierungsmöglichkeit gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgenommen.
    5.3 Bei Stornierungen durch den Teilnehmer nach dieser Frist, wird diesem ggf. eine Verwaltungspauschale in Rechnung gestellt. Die Höhe der Verwaltungspauschale ist in dem jeweiligen Leistungsangebot der einzelnen Veranstaltungen aufgeführt.
    5.4 Erfolgt die Stornierung eines Teilnehmers binnen 24 Stunden vor dem Veranstaltungstermin, erscheint der Teilnehmer nicht, oder bricht er die Teilnahme ab, ist die volle Teilnehmergebühr zu entrichten.
    5.5 Die Entsendung eines Ersatzteilnehmers ist nach vorheriger Absprache möglich.
    5.6 Ist dem VBIO die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund (z.B. wegen Erkrankung des Referenten oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl) nicht möglich, werden die Teilnehmer umgehend informiert. Entrichtete Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitere Regressansprüche gegen den VBIO können nicht geltend gemacht werden.
  6. Datenschutz
    6.1 Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von persönlichen Daten, die für die Durchführung der Veranstaltung notwendig sind, beachtet der VBIO die Datenschutzbestimmungen in ihrer jeweils gültigen Form. Für weitere Details wird auf die zentrale Seite des VBIO zum Datenschutz verwiesen.
    6.2 Mit der Anmeldung wird dem VBIO vom Teilnehmer die Erlaubnis erteilt, während der Tagung Foto- und Filmaufnahmen zu machen und diese Aufnahmen im Zusammenhang mit der Veranstaltung für die Öffentlichkeitsarbeit und die Dokumentation, analog und digital, zu verwenden – ohne Einschränkung des räumlichen, sachlichen und zeitlichen Geltungsbereichs. Solche Bilder beziehen sich nicht auf einzelne Personen, sondern geben den Charakter der Veranstaltung wieder, wobei Einzelpersonen als Teilnehmer erkennbar sein können.
    6.3 Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass ihm dieser Umstand bekannt ist und er dem VBIO sein ausdrückliches Einverständnis dafür gibt, dass diese Fotos, Videos oder sonstigen Bildnisse erstellt und veröffentlicht werden dürfen.
    6.4 Wenn ein Teilnehmer damit nicht einverstanden ist, muss er dies spätestens während der Veranstaltung dem vom VBIO autorisierten Fotografen vor Ort mitteilen. Der VBIO stellt dann sicher, dass auf den vom VBIO zu verantwortenden Bildern die betreffende Person ggf. unkenntlich gemacht wird.
    6.5 Der VBIO verpflichtet sich, Teilnehmern auf Anfrage Aufnahmen aus den Veranstaltungen in angemessenem Zeitabstand digital zur Verfügung zu stellen.
  7. Gerichtsstand, Anwendbares Recht
    7.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des VBIO, München.
    7.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

München, im März 2019