VBIO

Gemeinsam für die Biowissenschaften

Werden Sie Mitglied im VBIO und machen Sie mit!

Französischer Gerichtshof: Genome Editing-Techniken müssen der GVO-Regulierung unterliegen

PixabayCC0

Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht entschied am 7. Februar 2020, dass Pflanzen, die mit Methoden des Genome Editing (wie z. B. CRISPR/Cas) produziert wurden, als genetisch veränderte Organismen eingestuft und streng geprüft werden. Das Gericht gab der Regierung neun Monate Zeit, um Pflanzen zu identifizieren, die mit den neuen Methoden erstellt wurden, aber die Testverfahren zur Gewährleistung der Sicherheit von genetisch veränderten Organismen nicht durchlaufen haben.

 

Weitere Informationen:

afp-Meldung via PhysOrg
Artikel bei euractive.de

weitere VBIO News
Fossil Temnodontosaurus cf. trigonodon (UMO BT 011237.00), in Ansicht von unten, mit Schä-del- und Rumpfplatte, einschließlich aller isolierten Knochen und Zähne, die aus dem umgebenden Sediment geborgen wurden.

Riesenfischsaurier aus Nordbayern schwamm verletzt durchs Jurameer

Weiterlesen
AI Nervenzelle

Vielversprechendes Zellmodell für die Demenzforschung

Weiterlesen
Die Mikroskopaufnahme zeigt überwiegend Dinoflagellaten der Gattung Triops

Wo räuberische Mikroalgen ein Erfolgsmodell sind

Weiterlesen