Im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD heißt es konkret: „Wir schaffen ein eigenständiges Gesetz für wissenschaftliche Tierversuche.“ Genau das lehnt der Petent Christoph Maisack in seiner der Sitzung zugrunde gelegenen Eingabe ab. Die damit verbundene Herausnahme der Tierversuchsregelungen aus dem Tierschutzgesetz, welches zentrale Schutz- und Wertenormen für alle Tiere enthält, sei alarmierend, heißt es in der Petition, die 81.528-mal mitgezeichnet wurde. Mit einer Herausnahme würden wesentliche rechtliche Schranken gegen das Zufügen von Schmerzen, Leiden und Schäden und das Töten aus wirtschaftlichen Gründen entfallen, was zur Schwächung des Schutzstandards von sogenannten Versuchstieren führe, schreibt der Petent. Diese würden so zu „Tieren zweiter Klasse“. So würde erlaubt, „was zurzeit strafbar ist“ - beispielsweise das systematische Töten überzähliger Tiere aus wirtschaftlichen Gründen ohne die Anwendung einer Kaskadenregelung. Zudem könnten Qualzucht und betäubungslose Eingriffe, Tötungen und Amputationen erleichtert und die Pflicht zur verhaltensgerechten Unterbringung der Tiere aufgehoben werden.
Befürworter eines eigenen Tierversuchsgesetzes, so Maisack vor den Abgeordneten, würden als Ziele der Regelung anführen: die Beschleunigung der Genehmigungsverfahren und die Harmonisierung der unterschiedlichen Behördenpraktiken. Dafür brauche es aber kein neues Gesetz, befand er. Die Modernisierung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zum Tierschutzgesetz sei das richtige Mittel für solche Fälle, sagte der Petent. „Modernisieren Sie das Tierversuchsrecht - digital, einheitlich und fristgerecht. Stärken Sie den Einsatz tierversuchsfreier Methoden. Aber belassen Sie die Versuchstiere im allgemeinen bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz“, forderte Maisack.
Dass ein eigenständiges Tierversuchsgesetz kommen wird, wurde von den Regierungsvertretern weder konkret bestätigt noch dementiert. Agrar-Staatssekretärin Englhardt-Kopf sagte, sie sehe durchaus Spielraum dafür in einer AVV-Anpassung. Man werde weiterhin ressortübergreifend prüfen, wie die künftigen Rahmenbedingung aussehen könnten. Dabei gelte es mit Blick auf die umzusetzende EU-Versuchstierrichtline ein Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden. Die Gefahr eines solchen sei bei einer Neugesetzgebung höher als bei einer AVV-Änderung, sagte Englhardt-Kopf.
Für den Petenten ist der Widerspruch zwischen dem Vorhaben, Antragsverfahren und Nachweiserfordernisse zu entschlacken, und der EU-Richtlinie „evident“. In einem früheren Vertragsverletzungsverfahren habe die EU-Kommission geurteilt, dass die Prüftiefe bei Anträgen in Deutschland unzureichend sei. Wolle man diese Prüftiefe nun weiter vermindern, „läuft man in ein Vertragsverletzungsverfahren rein“, sagte Maisack.
Forschungs-Staatssekretär Hauer verwies auf 240 Millionen Euro, mit denen seit 1980 Alternativmethoden zu Tierversuchen gefördert worden seien. Damit nehme Deutschland europaweit eine führende Rolle ein. Dennoch, so Hauer, gebe es weiterhin Konstellationen, „wo wir beispielsweise zur Vermeidung ernsthafter Risiken bei der Anwendung neuer Arzneimittel an Menschen auch in Zukunft auf Tierversuche angewiesen sein werden“. Im Interesse der Wissenschaft und des Tierschutzes brauche es klar formulierte, europarechtskonforme und praxistaugliche Regelungen. Die Bundesregierung werde dazu, „unter Federführung der Kollegen vom BMLEH“, den Koalitionsvertrag umsetzen, kündigte er an.
(hib)




