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HRK zur künftigen EU-Forschungsförderung: EU-Forschungsrat und 10. Rahmenprogramm weiter offen und exzellent

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat am 23. Mai 2024 ein Diskussionspapier zur Vorbereitung des 10. Rahmenprogramms für Forschung und Innovation der Europäischen Union (EU) ab 2028 veröffentlicht. Darin werden Leitgedanken und erste thematische Impulse vorgestellt, die aus deutscher Sicht für die künftige Ausgestaltung der europäischen Forschungsförderung prägend sein sollten. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) begrüßt den Vorstoß des BMBF. Die EU-Forschungsförderung müsse auch weiterhin offen und exzellent aufgestellt sein.

Prof. Dr. Georg Krausch, Vizepräsident für Forschung und wissenschaftliche Karrierewege der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), erklärt dazu: „Eine umfassend gedachte, finanzstarke und wissenschaftlichen Kriterien folgende europäische Forschungsförderung ist der Schlüssel für eine dauerhaft führende Rolle Europas im globalen Wissenswettbewerb. Die deutschen Hochschulen unterstützen daher die Haltung des BMBF, Forschung und Innovation in der EU auch in Zukunft entlang der gesamten Innovationskette fördern zu wollen. Auch die Forderung, die Grundlagenforschung noch weiter zu stärken, gezielt Schlüsseltechnologien zu fördern und den Transfer zu beschleunigen, findet die volle Zustimmung der HRK. Zu all diesen Zielen können die deutschen Hochschulen herausragende Beiträge leisten. Es ist vor allem anderen richtig und wichtig, dass das BMBF wissenschaftliche Exzellenz als grundlegendes Bewertungskriterium für Forschungsleistungen über das ganze Rahmenprogramm hinweg bewahrt sehen möchte.“

HRK-Präsident Prof. Dr. Walter Rosenthal betont die Bedeutung der EU-Förderung von Grundlagenforschung und des Europäischen Forschungsrates (European Research Council, ERC) für die deutsche Wissenschaft: „Das BMBF würdigt Konzept und Arbeit des ERC zu Recht. Seit seiner Gründung im Jahr 2007 hat sich der Europäische Forschungsrat zum Maßstab für Spitzenforschung entwickelt. Die jüngsten deutschen Erfolge in den verschiedenen ERC-Förderwettbewerben belegen dabei eindrucksvoll, in welchem Umfang Forschende unserer Hochschulen zum Innovationsgeschehen in Europa beitragen und von der EU-Forschungsförderung profitieren. Etwa zwei Drittel der in den vergangenen zehn Jahren nach Deutschland vergebenen ERC-Grants gingen an herausragende Forschende der Hochschulen. Insgesamt sind seit 2007 rund fünf Milliarden Euro über den ERC an Wissenschaftler:innen deutscher Institutionen geflossen.“

In der EU-Förderarchitektur müsse der Europäische Forschungsrat der Ort bleiben, der umfassend, themenoffen und exzellenzbasiert auf die Erzeugung neuen Wissens setze, betont Rosenthal. Seinen Spitzenplatz in der weltweiten Innovation könne Europa nur dann langfristig bewahren, wenn insbesondere die Grundlagenforschung verlässlich neue, originelle Ideen hervorbringe und so selbst immer wieder neue Trends in Forschung und Entwicklung setze. Der HRK-Präsident zeigt sich in diesem Zusammenhang allerdings zurückhaltend gegenüber Überlegungen, das Förderportfolio des ERC weiter in Richtung einer Förderung von Verbünden zu entwickeln: „Die besonderen Stärken des European Research Council liegen in der personenbezogenen Förderung. Das sollte grundsätzlich nicht durch andere Förderlogiken infrage gestellt werden.“

HRK-Vizepräsident Krausch bekräftigt: „Die Unterstützung von Netzwerken und Verbünden war und ist vor allem ein erfolgreiches Instrument der themenorientierten Forschungsförderung. Aus Sicht der HRK muss das 10. EU-Rahmenprogramm beherzt an diese Tradition anknüpfen. Denn in Formate der thematischen Verbundforschung können sich alle Hochschularten und ihre Partner aus Wissenschaft und Wirtschaft mit ihren jeweiligen Leistungsprofilen erfolgreich einbringen. Wir sind nicht glücklich, dass der Raum für kleine und mittlere Verbundforschungsprojekte in der EU-Forschungsförderung zuletzt nicht größer, sondern insgesamt eher kleiner geworden ist. Dieser Trend muss nun gestoppt und umgekehrt werden. Wir benötigen auch mehr Fördermöglichkeiten für die Geistes- und Sozialwissenschaften, für künstlerische Forschung und für Elemente disziplinübergreifender Grundlagenforschung.“

HRK