Die von der Bundesregierung und den Bundesländern ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung der aktuellen Coronavirus-Pandemie sind derzeit dringend erforderlich und entsprechen der durch die Pandemie ausgelösten Bedrohung. Sie bestehen aus dem Dreiklang: Eindämmung der Epidemie, Schutz der vulnerablen Bevölkerung sowie einer gezielten Kapazitätserhöhung im öffentlichen Gesundheitswesen und im Versorgungssystem. Für die Wirksamkeit und Notwendigkeit einiger dieser Maßnahmen gibt es wissenschaftliche Hinweise, andere werden aufgrund von Hochrechnungen und politischen Überlegungen vorgeschlagen.
Die Entwicklung von Medikamenten und Impfstoffen muss mit höchster Priorität verfolgt werden. Hierbei müssen medizinethische Aspekte berücksichtigt werden. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina wird die Nachjustierung und Ausgestaltung von Maßnahmen innerhalb der kommenden Wochen unterstützen und begleiten, im engen Austausch mit der internationalen wissenschaftlichen Gemeinschaft.
Es deutet sich an, dass zum jetzigen Zeitpunkt ein deutschlandweiter temporärer „Shutdown“ (ca. 3 Wochen) mit konsequenter räumlicher Distanzierung aus wissenschaftlicher Sicht empfehlenswert ist. Dabei müssen notwendige und gesundheitserhaltende Aktivitäten weiterhin möglich bleiben.
Alle Anstrengungen der nächsten Wochen und Monate sollten darauf gerichtet werden, dass pharmazeutische Interventionen und Schutzmaßnahmen im öffentlichen Raum verfügbar werden und Kapazitäten zur Testung von Verdachtsfällen und Einreisenden vorhanden sind. In der Zeit des „Shutdowns“ müssen Vorbereitungen für das kontrollierte und selektive Hochfahren des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft getroffen werden.
Mit einem temporären „Shutdown“ hat die Arbeitsgruppe eine bundeseinheitliche stringente Ausgangsbeschränkung bis mindestens nach Ostern diskutiert. Dann wäre die Situation neu zu evaluieren. Dies würde kein Arbeitsverbot, kein Einkaufsverbot von Lebensmitteln und auch keine Unterbindung von Spaziergängen im Familienkreis bedeuten. Ziel ist die konsequente Nutzung von Homeoffice, wenn irgend möglich. Entscheidend ist auch eine disziplinierte räumliche Distanzierung von Personen von 2 Metern, insbesondere, wenn sie nicht in einem Haushalt wohnen.
Leopoldina
Die ausführliche Ad-hoc-Stellungnahme gibt es hier im Download.