Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Böden bilden die Grundlage unserer Nahrung, sie filtern und speichern Wasser, sie bieten Lebensraum für vielfältige Arten und dienen als Kohlenstoffspeicher. Sie sind unabdingbar für den Erhalt der biologischen Vielfalt und letztlich auch für unsere Gesundheit. Kurz: Bodenschutz ist lebenswichtig. Deshalb muss Deutschland mit gezieltem Bodenschutz und nachhaltiger Bodennutzung gegensteuern. Das tun wir, indem wir zum Beispiel die Entsiegelung von Flächen unterstützen und auf EU-Ebene dafür sorgen, dass bestimmte gesundheitsschädliche Chemikalien verboten werden. Weitere Schritte sind nötig, übrigens auch bei der Klimavorsorge. Denn gesunde und intakte Böden spielen dabei eine wichtige Rolle.“
Bodenschutz gewinnt in Zeiten des Klimawandels an Bedeutung. Denn gesunde Böden sind unter anderem wichtig für den Wasserhaushalt. Sie können Überflutungen und damit einhergehende Bodenerosion abmildern. Sie speichern bei Trockenheit länger Wasser und dienen der Grundwasserneubildung und damit auch der Trinkwasserversorgung.
Der Fünfte Bodenschutzbericht zeigt zum einen Fortschritte, etwa bei der Regulierung von Chemikalien, die sich positiv auf die Böden in Deutschland auswirken wird. Er macht aber auch deutlich, dass die Herausforderungen groß sind. So gehen durch den immer noch zu hohen Flächenverbrauch und der damit einhergehenden Bodenversiegelung weiterhin zu viele Böden mit ihren natürlichen Funktionen verloren. Der tägliche Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche beträgt im vierjährigen Mittel der Jahre 2016 bis 2019 noch immer 52 Hektar und ist damit weiterhin weit vom Ziel entfernt, den Flächenverbrauch bis 2030 auf unter 30 Hektar zu begrenzen.
Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist vor allem Aufgabe der Kommunen und Länder. Der Bund engagiert sich dennoch auf unterschiedlichen Ebenen, um Rahmenbedingungen zu verbessern. Das Bundesumweltministerium nimmt etwa das Thema Entsiegelung stärker in den Fokus und wird in Kürze Forschungsergebnisse dazu veröffentlichen und den Kommunen an die Hand geben. Auch Förderprogramme wurden zuletzt so gestaltet, dass Anreize für die Entsiegelung von Flächen gesetzt wurden.
Eine Bedrohung für die Böden stellen auch „neue“ Umweltschadstoffe dar, wie z.B. die fluororganischen Schadstoffverbindungen der per- und polyfluorierten Chemikalien (PFAS). Diese „Ewigkeitschemikalien“ sind gesundheitsschädlich, kaum abbaubar und reichern sich in Böden, Gewässern und im menschlichen Körper an. Nicht zuletzt dank deutscher Initiative hat die Europäische Kommission im Rahmen der neuen Chemikalienstrategie die PFAS als einen regulatorischen Schwerpunkt benannt und plant außerem ein weitreichendes Verbot für alle nicht notwendigen Verwendungen bis zum Jahr 2024.
Auf die Verschmutzung der Böden mit Plastik wurde bereits mit einem europaweiten Verbot von überflüssigen Wegwerfplastikartikeln reagiert. Viele Einwegplastik-Produkte sind seit Juli 2021 in der EU verboten. Einige weitere, die derzeit nicht verboten werden können, sollen künftig ein spezielles Label tragen, das vor Umweltschäden durch Plastik warnt. Darüber hinaus bringt das Umweltministerium derzeit neue Regeln für Bioabfälle auf den Weg, die dafür sorgen sollen, dass der Plastikeintrag über den Bioabfall in die Landschaft minimiert wird.
Das Vorsorgeprinzip beim Bodenschutz muss auch künftig weiter gestärkt werden. Denn eine Wiederherstellung von Böden ist – wenn überhaupt möglich – mit erheblichen Kosten verbunden. Der Bericht macht deutlich, dass hierfür auch das Bodenschutzrecht angepasst werden muss, da sich die Anforderungen an den Bodenschutz seit dem Beschluss des Bundes-Bodenschutzgesetzes im Jahr 1998 deutlich verändert haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Bodenschutz eine Querschnittsaufgabe ist, die neben dem Bundes-Bodenschutzgesetz weitere verschiedene rechtliche Regelungen und Fachgesetze berührt. Mit der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz wurden bereits wichtige Weichen gestellt.
(BMU)
Hintergrundinformationen:
Im Oktober 2000 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, einmal pro Legislaturperiode einen Bericht über die erzielten Fortschritte im Bereich des Bodenschutzes auf Bundes- und Länderebene dem Bundestag vorzulegen. Der hier vorgelegte Bericht für die 19. Legislaturperiode ist der Fünfte Bodenschutzbericht der Bundesregierung (die früheren Berichte wurden in den Jahren 2002, 2009, 2013 und 2017 beschlossen).
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bmu.de/WS668.
Den 5. Bodenschutzbericht der Bundesregierung können Sie unter www.bmu.de/DL2793 einsehen.