Der Referentenentwurf werde im BMBF und dann im Ressortkreis abgestimmt. Anschließend finde die Länder- und Verbändeanhörung statt, danach werde der Entwurf in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht, wie die Bundesregierung in einer Antwort (20/4128) auf eine Kleine Anfrage (20/3813) der CDU/CSU-Fraktion schreibt. Darin bekräftigt die Regierung ihr Bemühen um gute Arbeitsbedingungen in den Forschungseinrichtungen, verweist jedoch gleichzeitig auf die Kompetenz der Länder in diesem Zusammenhang.
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