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Bildungsgewerkschaft GEW präsentiert Gesetzentwurf für „Wissenschaftsentfristungsgesetz“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bund aufgefordert, das Befristungsrecht in der Wissenschaft umfassend zu reformieren und so die Weichen für „Dauerstellen für Daueraufgaben, verlässliche Karrierewege und gleiche Chancen für alle“ zu stellen.

„84 Prozent aller wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten sind befristet beschäftigt – mit einer durchschnittlichen Vertragslaufzeit von 18 Monaten. Das 2007 in Kraft getretene Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) legitimiert eine hemmungslose Befristungspraxis an Hochschulen und Forschungseinrichtungen – auf Kosten der Zukunftschancen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, der Kontinuität und Qualität von Forschung und Lehre sowie der Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung. Es ist höchste Zeit, das WissZeitVG radikal zu reformieren und zu einem ‚Wissenschaftsentfristungsgesetz‘ weiterzuentwickeln“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte, bei der Präsentation eines Gesetzentwurfs der Bildungsgewerkschaft während ihrer Wissenschaftskonferenz in Dresden.

„Die Ampelregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, das WissZeitVG zu reformieren und den GEW-Slogan ‚Dauerstellen für Daueraufgaben‘ zitiert. Ein Jahr nach der Bundestagswahl legen wir mit dem Dresdner Gesetzentwurf eine Blaupause für dieses Projekt vor“, sagte Keller. Er erläuterte eines der Kernanliegen des GEW-Entwurfs: „Wenn wissenschaftliche Qualifizierung stattfindet und Arbeitsverträge mit diesem Grund befristet werden, muss das Gesetz Rahmenbedingungen festlegen, die eine erfolgreiche Qualifizierung ermöglichen. Dazu gehören Vertragslaufzeiten von in der Regel sechs, mindestens aber vier Jahren und das Recht auf Qualifizierung in der Arbeitszeit. Wenn keine Qualifizierung möglich ist, sind das Daueraufgaben, für die Dauerstellen eingerichtet werden müssen.“

Der GEW-Hochschulexperte betrachtet die wissenschaftliche Qualifizierung mit der Promotion als abgeschlossen. „Die Promotion ist das höchste Kompetenzniveau im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen. Wer sich nach der Promotion wissenschaftlich weiterentwickelt, solle dafür entweder eine Dauerstelle oder einen Zeitvertrag mit verbindlicher Entfristungszusage erhalten“, betonte Keller. Er machte sich außerdem für einen verbindlichen Nachteilsausgleich stark: „Ob Nachteile ausgeglichen werden, darf nicht länger der Arbeitgeberwillkür überlassen bleiben. Wer Kinder betreut, behindert oder chronisch krank ist oder Beeinträchtigungen im Zuge der Corona-Pandemie erlitten hat, muss einen Rechtsanspruch auf Vertragsverlängerung bekommen.“

GEW


Info:Der Dresdner Gesetzentwurf der GEW kann mit einer ausführlichen Begründung auf der GEW-Website heruntergeladen werden.