VBIO

Gemeinsam für die Biowissenschaften

Werden Sie Mitglied im VBIO und machen Sie mit!

Französischer Gerichtshof: Genome Editing-Techniken müssen der GVO-Regulierung unterliegen

PixabayCC0

Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht entschied am 7. Februar 2020, dass Pflanzen, die mit Methoden des Genome Editing (wie z. B. CRISPR/Cas) produziert wurden, als genetisch veränderte Organismen eingestuft und streng geprüft werden. Das Gericht gab der Regierung neun Monate Zeit, um Pflanzen zu identifizieren, die mit den neuen Methoden erstellt wurden, aber die Testverfahren zur Gewährleistung der Sicherheit von genetisch veränderten Organismen nicht durchlaufen haben.

 

Weitere Informationen:

afp-Meldung via PhysOrg
Artikel bei euractive.de

weitere VBIO News
Ein Teichmolch-Männchen (Triturus vulgaris) in einem Teich.

Gerade bei Trockenheit: Artenreichtum schützt ökologische Funktionen von Tümpeln

Weiterlesen
Hände schützen den Globus

Wie Schutzgebiete wirklich schützen: Leopoldina-Diskussionspapier zu wirksamen Strategien zum Erhalt der Artenvielfalt

Weiterlesen
Blumenwiese

Grasländer ohne Vielfalt könnten 2050 15 Prozent weniger CO₂ aufnehmen

Weiterlesen