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Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) plant, spätestens bis Anfang des Jahres 2023 einen Referentenentwurf zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) zu erstellen.

Der Referentenentwurf werde im BMBF und dann im Ressortkreis abgestimmt. Anschließend finde die Länder- und Verbändeanhörung statt, danach werde der Entwurf in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingebracht, wie die Bundesregierung in einer Antwort (20/4128) auf eine Kleine Anfrage (20/3813) der CDU/CSU-Fraktion schreibt. Darin bekräftigt die Regierung ihr Bemühen um gute Arbeitsbedingungen in den Forschungseinrichtungen, verweist jedoch gleichzeitig auf die Kompetenz der Länder in diesem Zusammenhang.