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Stand der Reform des Tierschutzgesetzes

Die Bundesregierung kann keinen konkreten Zeitplan dafür nennen, wann die Ressortabstimmung zum Referentenentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes vom 1. Februar 2024 im Kabinett behandelt wird. Das schreibt sie in der Antwort (20/11203) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion.

Nach der Wahrnehmung der Unions-Abgeordneten erzeuge der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zum Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes „bei vielen Forschungseinrichtungen erhebliche Sorgen, indem diese eine Beschränkung ihrer in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Forschungsfreiheit befürchten“.

Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, hib


Antwort (20/11203) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion "Auswirkungen der Novellierung des Tierschutzgesetzes auf Wissenschaft und
Forschung".