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Klarstellung des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) zur Fachkunde nach Biostoffverordnung

Nach Veröffentlichung der TRBA 200 (Anforderungen an die Fachkunde nach Biostoffverordnung) werden inzwischen von verschiedenen Anbietern Kurse zum Erwerb der Fachkunde angeboten. Um Interessenten an diesen Kursen vor Missverständnissen zu bewahren, hat der ABAS eine Klarstellung verabschiedet. Darin wird erläutert, dass es keine Kurse geben kann, die im Alleingang die Fachkunde nach Biostoffverordnung vermitteln und bescheinigen können.

 

Fachkunde ist grundsätzlich erforderlich bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung von Biostoffen und zusätzlich in bestimmten Branchen bei Tätigkeiten hoher Schutzstufen in Form von fachkundigen Beschäftigten und einer benannten fachkundigen Person.

 

Die Fachkundeerfordernisse der Biostoffverordnung (BioStoffV) vom werden in der Technischen Regel für biologische Arbeitsstoffe TRBA 200 konkretisiert.

 

Die Fachkunde umfasst dabei im Wesentlichen folgende Komponenten:

 

- eine geeignete Berufsausbildung,

 

- eine einschlägige Berufserfahrung und

 

- Kompetenz im Arbeitsschutz, die vor allem Kenntnisse (gehandhabte Biostoffe, spezifische Tätigkeiten / Arbeitsverfahren, einschlägige Rechtsgrundlagen etc.) und Fähigkeiten (z. B. zur Bewertung von Tätigkeitsabläufen und Festlegung von Schutzmaßnahmen) umfasst.

 

BioStoffV (§ 2 Abs. 11) und TRBA 200 verweisen darauf, dass ggf. durch die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsveranstaltungen fehlende oder unzureichende Kenntnisse erworben bzw. aufgefrischt werden können.

 

Dazu enthält die TRBA 200 einen Anhang, der beispielhaft Inhalte für entsprechende Fortbildungen für benannte fachkundige Personen beschreibt.

 

Zur Rolle von Fachkunde-Fortbildungsveranstaltungen stellt der ABAS folgendes klar:

 

Derartige Kurse vermitteln nicht die vollständige Fachkunde. Die Veranstalter können den Teilnehmern daher auch nicht die „Erlangung der Fachkunde gemäß BioStoffV“ bescheinigen.

 

Fachkunde-Fortbildungsveranstaltungen können aber zur Vervollständigung der Fachkunde (und zu deren Auffrischung) beitragen, sofern die anderen in der TRBA 200 im Einzelnen beschriebenen Voraussetzungen erfüllt sind. Die vollständige Klarstellung des ABAS finden Sie unter www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/ABAS/aus-dem-ABAS/Fachkunde.html