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Forderungen des HRK-Senats zu künftiger Finanzierung der Hochschulen und anwendungsbezogener Forschung

Die Forderung nach einer stabilen Finanzierung des Studiums in Deutschland hat der Senat der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) in Berlin bekräftigt. Derzeit laufen die entscheidenden Gespräche zur Nachfolge des Hochschulpakts 2020 und des Qualitätspakts Lehre, die beide im kommenden Jahr auslaufen.

Außerdem verabschiedete der HRK-Senat eine Stellungnahme für eine breitere Förderung der anwendungsbezogenen Forschung und fordert ein entsprechendes Förderprogramm.

 

HRK-Senat zur Finanzierung des Studiums

Die Forderung nach einer stabilen Finanzierung des Studiums in Deutschland hat der Senat der HRK  Berlin bekräftigt. Derzeit laufen die entscheidenden Gespräche zur Nachfolge des Hochschulpakts 2020 und des Qualitätspakts Lehre, die beide im kommenden Jahr auslaufen.

Der HRK-Senat forderte erneut, dass Bund und Länder die Mittel für die Hochschulen jährlich jeweils um drei Prozent steigern. Die Länder sollten den Hochschulen gemeinsam mit dem Bund endlich die gleichen Planungsmöglichkeiten einräumen wie der außerhochschulischen Forschung – auch mit Hilfe eines möglichst einfachen, bedarfsorientierten Schlüssels für die Mittelverteilung. Nach Auffassung der Hochschulvertreter darf das geplante Kriterium „Studierende in der Regelstudienzeit plus zwei Semester“ nicht dazu führen, dass in den Hochschulen Auslandsaufenthalte oder innovative Konzepte für die Studieneingangsphase unter Druck geraten. Ein weiteres potenzielles Problem sei der bürokratische Aufwand zur Berechnung der Mittelflüsse aufgrund unterschiedlicher Kriterien sowie Übergangs- und Sonderregelungen.

Für die Weiterentwicklung des Qualitätspakts Lehre (QPL) ist unter anderem auch eine eigenständige externe Förderorganisation in der Diskussion. Eine solche Organisation lehnte der Senat anknüpfend an die Positionierung der HRK-Mitgliederversammlung vom Mai 2017 ausdrücklich ab. Der entscheidende Faktor, um die Qualität der Lehre zu sichern und innovativ weiter zu entwickeln, sei eine starke Grundfinanzierung.

HRK-Präsident Prof. Dr. Peter-André Alt dazu heute vor der Presse in Berlin: „Das sind permanente Prozesse, für die auch dauerhafte Mittel zur Verfügung stehen müssen. Wettbewerbe um zusätzliche Mittel für die Lehre können ergänzende Impulse ermöglichen. Sie dürfen aber nicht dazu führen, dass Verantwortung für Qualitätssicherung und -entwicklung aus den Hochschulen ausgelagert wird. Die Hochschulen selbst müssen, wollen und können diese Aufgabe eigenverantwortlich übernehmen. Eine eigene neue Förderorganisation externen Charakters halten wir deshalb für nicht sinnvoll. Vorstellbar wäre aber eine von der HRK organisierte Plattform für den Austausch über gute Lehre und begleitende Forschung.“

HRK-Senat fordert Programm für anwendungsbezogene Forschung

Deutschland braucht für alle Hochschularten eine breitere Förderung der anwendungsbezogenen Forschung. Das konstatiert der Senat der HRK in einer in Berlin verabschiedeten Stellungnahme und fordert ein entsprechendes Förderprogramm. Damit sollen Forscherinnen und Forscher bessere Möglichkeiten erhalten, eigene Anwendungsideen unabhängig von externen Vorgaben voranzutreiben. Die bisherige Förderung anwendungsnaher Forschungsprojekte sei entweder primär vom Erkenntnisinteresse getrieben oder stark auf die Nachfrage aus Wirtschaft und Gesellschaft ausgerichtet. Das berge die Gefahr, dass die Wissenschaft neue und innovative Untersuchungsfelder, die sie selbst identifiziert, nicht ausreichend und zügig genug bearbeiten könne.

Die Entschließung des HRK-Senats benennt eine Reihe von Bausteinen für das neue Programm. Geförderte Projekte müssten neben der wissenschaftlichen auch eine gesellschaftliche bzw. wirtschaftliche Relevanz haben. In das Begutachtungsverfahren sollten deshalb Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis einbezogen werden. Damit substantielle Innovationen angeregt werden können, soll das Programm, angesiedelt beim Bundesministerium für Bildung und Forschung, auf einen längeren Zeitraum angelegt und hinreichend ausgestattet sein. In diesem Sinne sollte eine entsprechende Förderlinie eine erste Laufzeit von mindestens fünf und bis zu zehn Jahren aufweisen und mit mindestens 500 Mio. Euro im Jahr ausgestattet werden.

„Unser Vorschlag will dabei unterstützen, den Boden für Innovationen zu bereiten, von denen Wirtschaft und Gesellschaft in der ganzen Breite ihrer Aufgaben und Themen profitieren können“, so HRK-Präsident Professor Dr. Peter-André Alt nach der Senatssitzung. „Kleine und mittlere Unternehmen etwa sollen an Forschungsergebnissen partizipieren können ebenso wie soziale Einrichtungen oder Kommunen. Die Hochschulen bergen dafür ein großes Potential. Forscherinnen und Forscher haben aber gegenwärtig zu geringe Möglichkeiten, eigene Anwendungsideen zunächst unabhängig von externen Vorgaben voranzutreiben. Deshalb brauchen wir ein Programm, das die Förderung nicht von vornherein und obligatorisch auf einige wenige inhaltliche Bereiche und die zeitlichen und konzeptionellen Vorgaben von externen Partnern begrenzt. Vielmehr muss sie themenoffen und disziplinunabhängig ausgeschrieben werden und Raum für das Anwendungsinteresse der Forschenden selbst eröffnen.“ 

HRK


Weitere Informationen:

Text der HRK-Entschließung zur Finanzierung des Studiums:

https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/weiterentwicklung-des-qualitaetsp...

Stellungnahme zur anwendungsbezogenen Forschung:

https://www.hrk.de/positionen/gesamtliste-beschluesse/beschluss/detail/foerderpr...