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HRK-Präsidium definiert Bedarfe für Hochschulforschung in und nach der Pandemie

Angesichts der andauernden erheblichen Corona-bedingten Einschränkungen für die Hochschulforschung, die auch für das kommende Sommerhalbjahr drohen, hat das Präsidium der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gestern Handlungsbedarfe sowohl für die Hochschulen selbst als auch für Bund, Länder und weitere mittelgebende Einrichtungen definiert.

Durch die Pandemie sind Forschungsarbeiten seit dem Frühjahr vielfach unterbrochen oder eingeschränkt, was zu einem erheblichen Teil auch Kooperationen mit externen Partnern belastet; die internationale Zusammenarbeit ist zusätzlich durch die deutlich geringere Mobilität besonders negativ betroffen. Die Zusammenarbeit mit Partnern aus der Wirtschaft droht darüber hinaus auch mittelfristig zu leiden, wenn diese die notwendigen Eigenmittel für Forschungskooperation nicht mehr aufbringen können. Das alles berührt auch Fragen der (Weiter-)Beschäftigung von Personal insbesondere in Drittmittel-finanzierten Forschungsprojekten.

Vor allem der wissenschaftliche Nachwuchs ist mehrfach betroffen. Qualifizierungszeiten verlängern sich zwangsläufig; damit stehen für Nachrückende weniger Positionen zur Verfügung. Durch das notwendige verstärkte Engagement in der Lehre, zusätzliche familiäre Belastungen, weniger Möglichkeiten, sich vor allem international zu vernetzen und teilweise geringere Beschäftigungsperspektiven auch außerhalb der Wissenschaft ist die Situation junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angespannt.

Um diesen Problemen entgegenzuwirken, sollten die Hochschulen aus Sicht des HRK-Präsidiums neben einer strikten Umsetzung der Hygienekonzepte die vorhandenen rechtlichen und finanziellen Spielräume bestmöglich nutzen und unter Einhaltung der Qualitätsstandards bei Personalentscheidungen Pandemie-bedingte Beeinträchtigungen angemessen berücksichtigen. Die Übernahme zusätzlicher familiärer Sorge- und Betreuungsaufgaben solle in die Bewertung wissenschaftlicher Leistungen einfließen, etwa durch die angemessene Berücksichtigung solcher Zeiten bei der Ermittlung des „akademischen Alters“.

Bund, Länder und andere Forschungsförderer fordert das HRK-Präsidium auf, entlastende Regelungen so lange wie erforderlich fortzuführen. Dazu gehören die Kompensation von Einnahmeausfällen zur Sicherung von Projekterfolgen und Forschungskompetenz sowie die Gegenfinanzierung von Mehrbedarfen, um Karrierebrüche zu verhindern. Die Finanzierung auch von erkenntnisgetriebener Forschung müsse national und europäisch dauerhaft sichergestellt sein, um Innovationsfähigkeit zu erhalten und gesellschaftliche Resilienz in zukünftigen Krisen durch das notwendige breite Wissensreservoir zu stärken.

HRK


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