Die Arbeitsgemeinschaft der Technischen Universitäten hat sich in einer Stellungnahme gegen Fehlentwicklungen bei der sogenannten Industriepromotion gewandt. Es sei nicht länger hinnehmbar, wenn - zumeist international tätige - Firmen in Deutschland eigene "Promotionsprogramme" ausschrieben, bei denen sie von Universitäten und Professoren erwarteten, dass sie ein firmenintern festgelegtes Promotionsthema akzeptierten und eine akademische Betreuung gewährleisteten. Institute, Lehrstühle und Hochschulen, die nicht bereit seien, zu diesen Rahmenbedingungen zu promovieren, würden bei der Vergabe von Drittmittelprojekten ausgegrenzt.
Gegen derrtige Praktiken verwahrt sich die Arbeitsgemeinschaft entschieden. Die Zulassung zur Promotion obliege allein der das Promotionsverfahren durchführenden Fakultät. Auch das Thema der Dissertation könne nur im Einvernehmen von Doktorand und Hochschullehrer vereinbart werden. Externen Partnern sei es unbenommen, Themen einer promotionsberechtigten Hochschule bzw. deren Hochschullehrern zur Bearbeitung in einer Dissertation vorzuschlagen. Die firmenseitige Vergabe von Dissertationsthemen sei aber rechtlich ebenso wenig tolerabel wie das Ansinnen an die Teilnehmer eines firmeninternen "Promotionsprogramms", sich Betreuer für firmenseitig vorgegebene Dissertationsthemen an einer promotionsberechtigten Hochschule zu suchen. Außerdem müssten wissenschaftliche Erkenntnisse einer Überprüfung Dritter standhalten; in einer auf Diskurs angelegten Wissenschaft seien daher die häufig mit solchen "Promotionsprogrammen" verbundenen Geheimhaltungsverpflichtungen grundsätzlich nicht denkbar, so die Arbeitsgemeinschaft abschließend.
DHV