Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat seine BfR-Kommissionen eingerichtet, um sich in wissenschaftlichen Fragen der Lebensmittel- und Produktsicherheit von externem Sachverstand beraten zu lassen. Für die neue Berufungsperiode, die im kommenden Jahr beginnt, läuft jetzt die Bewerbungsfrist. Für die 14 BfR-Kommissionen werden u.a. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Bio- und Lebensmittelchemie, Human- und Veterinärmedizin, Toxikologie, Pharmakologie, Statistik sowie den Bereichen der Sozialwissenschaften wie Soziologie oder Psychologie gebraucht. Bereits zum vierten Mal sucht das BfR qualifizierte Expertinnen und Experten aus allen Bereichen der Wissenschaft und Forschung, Bundes- und Landesbehörden, Industrie, Nichtregierungsorganisationen oder anderen Verbänden, die durch eine ehrenamtliche Kommissionsarbeit ihre Expertise zur Beratung des BfR einsetzen wollen. Neu hinzugekommen ist die Kommission „Evidenzbasierte Methoden in der Risikobewertung“. „Ziel des BfR ist es, mit seinen Kommissionen den in Deutschland vorhandenen Sachverstand zu einem bestimmten Thema auf höchstmöglichem wissenschaftlichem Niveau zu bündeln. Insbesondere in Krisenfällen kann das BfR so ein etabliertes Netzwerk kurzfristig zu Rate ziehen“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. Online-Bewerbungen sind noch bis zum 31. März möglich.
Der Aufruf zur Bewerbung wendet sich an Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich für eine Mitgliedschaft in einer der BfR-Kommissionen für die Berufungsperiode vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021 interessieren.
Folgende BfR-Kommissionen werden neu besetzt:
- Bedarfsgegenstände
- Bewertung von Vergiftungen
- biologische Gefahren und Hygiene
- Ernährung, diätetische Produkte, neuartige Lebensmittel und Allergien
- evidenzbasierte Methoden in der Risikobewertung
- Futtermittel und Tierernährung
- genetisch veränderte Lebens- und Futtermittel
- Kontaminanten und andere gesundheitlich unerwünschte Stoffe in der Lebensmittelkette
- kosmetische Mittel
- Lebensmittelzusatzstoffe, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe
- Pflanzenschutzmittel und ihre Rückstände
- pharmakologisch wirksame Stoffe und Tierarzneimittel
- Risikoforschung und Risikowahrnehmung
- Wein- und Fruchtsaftanalysen
Erstmals wird in der kommenden Berufungsperiode die BfR-Kommission „Evidenzbasierte Methoden in der Risikobewertung“ eingerichtet. Die Kommissionsmitglieder sollen das BfR durch ihre Praxiserfahrung bei der Entwicklung von wissenschaftlichen Standards im Bereich der evidenzbasierten Methoden für die Bewertung gesundheitlicher Risiken von Lebensmitteln und verbrauchernahen Produkten beraten. Zudem sollen sie die Weiterentwicklung von Protokollen und Richtlinien durch ihre Praxiskenntnis unterstützen. Hierbei gilt es, die kontinuierliche Anpassung der eingesetzten Methoden an den wissenschaftlichen Fortschritt sicherzustellen. Bewerben können sich Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Statistik, Medizin, Tiermedizin, Biologie, Pharmazie, Chemie oder anderen Fächern mit einschlägiger Expertise im Bereich der evidenzbasierten Methoden.
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler finden in den Kommissionen ein Forum für den fachlichen Austausch und die Weiterentwicklung von Standards in einem gesellschaftlich wichtigen Arbeitsfeld. Die Arbeitsergebnisse der BfR-Kommissionen werden einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
BfR Weitere Informationen zu den Kommissionen und zum Bewerbungsverfahren unter: www.bfr.bund.de/cm/343/ausschreibungstext-mit-zugang-zur-bewerberplattform.pdf