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Abstimmung des EU-Ministerrats über Maislinie 1507

Die EU-Kommission wird wohl in Kürze die umstrittene Maislinie 1507 zulassen. Wie umstritten die Entscheidung war und immer noch gesehen wird, dazu die Meinung von BIO Deutschland und biotechnologie.de:

 

BIO Deutschland, der Branchenverband der Biotechnologie-Industrie, kritisiert anlässlich der heutigen Abstimmung des EU-Ministerrats über die Maislinie 1507 die Zulassungsverfahren für gentechnische veränderte (gv) Lebens- und Futtermittel in der Europäischen Union. Die EU- Direktive (1829/2003), die diese Zulassung regelt, stellt als Zulassungskriterium die Sicherheit von Mensch und Umwelt in das Zentrum der Erwägung. Das begrüßt BIO Deutschland. Durch die verschiedenen nachgeschalteten Schritte im Anschluss an die Sicherheitsbewertung wird das Verfahren in der Praxis aber auf unakzeptable Weise verlängert. Wie an der Zulassung der Maislinie 1507 zu sehen war, kann der Prozess über zwölf Jahre hinausgezögert werden. Jetzt hat der Ministerrat abgestimmt, allerdings nur weil der Hersteller beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) diesen Schritt eingeklagt hatte. BIO Deutschland unterstützt das Vorsorgeprinzip als unabdingbare Grundlage für die Zulassung von gv Organismen. Dennoch kann es nicht als gängige Praxis akzeptiert werden, dass Probleme bei der politischen Mehrheitsfindung ein Zulassungsverfahren trotz mehrfachen Nachweises der Unbedenklichkeit eines Produktes, über einen solchen Zeitraum hinauszögern. Diese Praxis verhindert Innovationen und schadet vor allem kleinen und mittleren Unternehmen, die nicht die Ressourcen haben, einen solchen Weg zu beschreiten. Außerdem behindert der Aufwand die Entwicklung von Pflanzen für kleinere Nischenmärkte, die in Zukunft dringend gebraucht werden, beispielsweise für Zonen mit trockenen und salzigen Böden oder besonderen Pflanzenkrankheiten.

 

Peter Heinrich, Vorstandsvorsitzender der BIO Deutschland, kommentiert: „Rechtssicherheit ist für innovative Unternehmen unabdingbar. Nur dann kann sich der Schritt lohnen, in Forschung und Entwicklung neuer Produkte zu investieren und deren Zulassung zu beantragen. Wie die Zulassungs-Odyssee der Maislinie 1507 zeigte, ist diese Rechtssicherheit nicht gegeben. Dies macht es gerade für kleine und mittlere Unternehmen unattraktiv in Innovationen zu investieren.“ Hier seien dringend Nachbesserungen nötig wie beispielsweise die Einführung von Fristen für die Entscheidungen der Verfahrensbeteiligten, um so den Prozess zu beschleunigen und überschaubar zu halten, erklärt Heinrich weiter.

 

Wie umstritten die Entscheidung die Brüssel und auch in Deutschland innerhalb der Regierung war können Sie auf biotechnologie.de nachlesen:

 

Die Maissorte 1507 wird die dritte gentechnisch veränderte Pflanze, die auf den Äckern der EU angebaut werden darf: Bei der Abstimmung des EU-Ministerrats am 11. Februar in Brüssel stimmten 19 EU-Länder gegen, und fünf für eine Zulassung. Vier Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, hatten sich eines Votums enthalten. Dadurch liegt die Entscheidung nun wieder bei der EU-Kommission. Der zuständige Gesundheitskommissar Tonio Borg kündigte indes an, grünes Licht für den Anbau von Mais 1507 zu geben. Die Enthaltung der Bundesregierung hatte sich wegen unterschiedlicher Positionen im Kabinett abgezeichnet. Bundesagrarminister Hans-Peter Friedrich will nun ein nationales Anbauverbot durchsetzen. Bio Deutschland und mehr dazu unter: Biotechnologie.de www.biotechnologie.de/BIO/Navigation/DE/root,did=170744.html