Auf fast 900 Euro können sich gegenwärtig die monatlichen Gehaltsunterschiede nach der Reform der W-Besoldung in Bund und Ländern im W3-Grundgehalt summieren. Dies geht aus einem aktuellen Besoldungsranking des Deutschen Hochschulverbandes (DHV) hervor, das die Zeitschrift „Forschung & Lehre“ in ihrer September-Ausgabe veröffentlicht. Bezugspunkt des Vergleichs ist der Monat August, weil die in diesem Jahr geplanten Besoldungsanpassungen nunmehr beim Bund und in allen Bundesländern umgesetzt worden sind.
Unter Berücksichtigung der von einigen Gesetzgebern in die W-Besoldung neu eingeführten Erfahrungsstufen mit Gehaltsaufstieg nach fünf bzw. sieben Jahren und unter Einberechnung der in einigen Ländern gewährten Grundleistungsbezüge ist Bayern bei den W3-Grundgehältern Spitzenreiter eines föderalen Besoldungsrankings (6.849,01 Euro). Es folgen der Bund (6.839,72 Euro), Baden-Württemberg (6.834,44 Euro) und Sachsen (6.758,86 Euro). Das Mittelfeld führen Brandenburg (6.595,40 Euro), Hamburg (6.588,78 Euro) und Bremen (6.527,49 Euro) an. Dahinter rangieren Mecklenburg-Vorpommern (6.391,57 Euro), Schleswig-Holstein (6.340,18 Euro), das Saarland (6.325,90 Euro), Sachsen-Anhalt (6.311,18 Euro) und Nordrhein-Westfalen (6.303,58 Euro). Im unteren Mittelfeld liegen Berlin (6.222,47 Euro), Hessen (6.175,22 Euro) und Niedersachsen (6.106,98 Euro). Schlusslichter sind Rheinland-Pfalz (5.974,01 Euro) und Thüringen (5.958,48 Euro).
Die Grundgehälter in der W-Besoldung können durch Leistungsbezüge erhöht werden.
DJV