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Tätigkeitsbericht des Gemeinsamen Ausschusses zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung

Deutschlands Wissenschaftseinrichtungen widmen sich zunehmend dem Thema Freiheit und Verantwortung der Forschung. Das belegt der erste Tätigkeitsbericht des Gemeinsamen Ausschusses zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung, den die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und die Leopoldina Anfang 2015 eingesetzt haben. Der Bericht fasst die Aktivitäten des Gemeinsamen Ausschusses und den Stand der Umsetzung der „Empfehlungen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung“ von DFG und Leopoldina zusammen. Ein zentrales Element der Empfehlungen sind Kommissionen für Ethik sicherheitsrelevanter Forschung (KEFs) an den jeweiligen Forschungseinrichtungen. Der Gemeinsame Ausschuss geht davon aus, dass bis Ende 2017 deutschlandweit mindestens hundert KEFs oder entsprechenden Kommissionen etabliert sein werden.

 

Ein sehr erfreuliches Ergebnis der Bemühungen des Gemeinsamen Ausschusses ist das wachsende Netzwerk aus Ansprechpersonen zum Umgang mit sicherheitsrelevanter Forschung. Eine Internetplattform soll dem Erfahrungsaustausch zwischen den Forschungsinstitutionen hinsichtlich des Umgangs mit sicherheitsrelevanten Forschungsergebnissen und methoden dienen. Darüber hinaus signalisiert sie politischen Entscheidungsträgern, dass die deutschen Forschungseinrichtungen die Problematik der doppelten Verwendung (Dual-Use) von Forschung ernst nehmen, eigenverantwortlich Entscheidungen im Umgang damit treffen und dass neue gesetzliche Maßnahmen nicht zwingend erforderlich sind.

 

Bis dato haben sich bereits rund 100 Ansprechpartner von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und -gesellschaften auf der Webseite der Leopoldina registriert und Informationen zum Stand der Umsetzung der Empfehlungen hinterlassen. An 19 Institutionen sind nach jetzigem Kenntnisstand des GA Kommissionen im Sinne einer KEF bereits beschlossen oder eingerichtet worden. Vier Forschungseinrichtungen und die Fraunhofer-Gesellschaft setzen bei Bedarf eine entsprechende Ad-hoc-Kommission ein. An 34 Institutionen wird die Etablierung von KEFs diskutiert oder geplant. An 23 Institutionen wird die Aufgabe einer KEF von einer anderen etablierten Kommission übernommen bzw. eine entsprechende Mandatserweiterung ist in Arbeit.

Der Tätigkeitsbericht gibt auch einen Überblick über die politische Debatte zur Dual-Use-Problematik. So wurde die Initiative von DFG und Leopoldina im Juni 2016 im Deutschen Bundestag begrüßt und ausführlich diskutiert. Der Bericht wirft auch einen Ausblick auf die zukünftige Arbeit des Ausschusses. Eine der größten Herausforderungen wird darin bestehen, dass die Bewusstseinsbildung für den möglichen Missbrauch von Forschung und weitere Risiken nicht administrativ verordnet werden kann. Daher schlägt der Ausschuss die Verankerung des Dual-Use-Themas schon in den Lehrinhalten und Curricula möglichst aller relevanten Studiengänge an den Hochschulen vor.

 

(Leopoldina) Tätigkeitsbericht abrufbar unter: www.leopoldina.org/fileadmin/redaktion/Publikationen/Nationale_Empfehlungen/2016_GA_Taetigkeitsbericht.pdf