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GVO: Freilandversuche: Deutschland keine, EU immer weniger

In der EU wurden 2017 bislang neun Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen neu angemeldet. 2016 waren es ebenfalls neun. Damit setzt sich die Tendenz der Vorjahre fort: Die Anzahl der bei der zuständigen Stelle in Brüssel registrierten Freisetzungen hat sich auf niedrigem Niveau eingependelt, gegenüber 2009 ging sie um mehr als 90 Prozent zurück. In Deutschland gibt es seit 2013 keine Freilandversuche mehr.

 

Freisetzungen in der EU 2008 bis 2017

Freilandversuche mit gentechnisch veränderten Pflanzen werden in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten geprüft und - falls keine Gefahren für Mensch und Umwelt bestehen - genehmigt. Die nationalen Behörden melden die Anträge bei der EU-Kommission, die in eine zentrale Datenbank beim Joint Research Centre (JRC) eingespeist werden. Ein Antrag kann Freilandversuche mit einer bestimmten gv-Pflanze an mehreren Standorten und über mehrere Jahre umfassen.

 

2017 verzeichnet die beim Joint Research Centre (JRC) geführte zentrale europäische Datenbank bislang neun beantragte Freisetzungen mit gentechnisch veränderten (gv-)Pflanzen. 2016 waren es ebenfalls neun.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen jeden Antrag - unabhängig davon, ob er später genehmigt und dann auch tatsächlich durchgeführt wird - über die EU-Kommission an die JRC-Datenbank melden.

 

Fünf der 2017 gemeldeten Anträge kamen aus Spanien, zwei aus Schweden und je einer aus Großbritannien und Rumänien.

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