Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sucht Expertinnen und Experten, die mit ihrer Expertise den Nationalen Ausschuss (TierSchG) bei der Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben unterstützen. Diese Aufgaben umfassen die Beratung von Genehmigungsbehörden und Tierschutzausschüssen zum Thema Versuchstiere und Tierversuche.
Ziel der Arbeit des Nationalen Ausschusses (TierSchG) ist es, mit wissenschaftlich begründeten und unabhängigen Empfehlungen und Gutachten eine bundesweit einheitliche Auslegung und Anwendung des Tierversuchsrechts zu unterstützen. Der Expertenpool sichert dem Nationalen Ausschuss (TierSchG) einen schnellen Zugang zu Fachwissen, um die Behörden und Tierschutzausschüsse flexibel, zeitnah und auf einem qualitativ hohen wissenschaftlichen Niveau zu beraten.
Gesucht werden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Naturwissenschaften, Rechtswissenschaften, Tier- und Humanmedizin und Ethik sowie Tierhausleiterinnen und Tierhausleiter oder Tierpflegerinnen und Tierpfleger. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich.
Bewerbungen sind bis zum 30. April 2017 möglich.
Wesentliches Kriterium zur Aufnahme in den Expertenpool ist die nachgewiesene wissenschaftliche Expertise auf dem jeweiligen Fachgebiet.
BfR
Die Einzelheiten zu den Aufnahmekriterien und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens können Sie hier finden: www.bfr.bund.de/de/expertenpool.html