Die internationale Staatengemeinschaft erstellt derzeit ein Regelwerk für den Tiefseebergbau jenseits nationaler Grenzen. Doch bevor dies verabschiedet wird, sollte ein gemeinsames Verständnis von Rechten und Pflichten für den globalen Meeresboden entwickelt werden, bevor mit möglicherweise stark schädigenden Aktivitäten begonnen wird. Dies ist die Empfehlung des internationalen Autorenteams vom IASS, dem Think Tank for Sustainability (TMG), der Universität von Auckland und Globelaw. Leitend hierbei sollte der international anerkannte Status dieser Gebiete als 'Gemeinsames Erbe der Menschheit' sein. Vor diesem Hintergrund seien insbesondere Abwägungen zum Erhalt der Ökosysteme und der Frage zu treffen, ob und wie eine nachhaltige Nutzung des Tiefseebodens möglich sein könnte, so die Autoren weiter.
Der unter dem Dach der Internationalen Meeresbodenbehörde – der Institution, die für die Verwaltung der Tätigkeiten in diesem Gebiet zuständig ist – entwickelte Rechtsrahmen für den Tiefseebergbau dürfe sich zudem nicht negativ auf die derzeit ebenfalls laufenden Verhandlungen eines neuen UN-Abkommens zum Schutz der Artenvielfalt in der Hohen See auswirken. Schutz und Ausbeutung der Tiefsee sollten nicht separat verhandelt werden, so das Fazit der internationalen Governance-Forscher.
IASS
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