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Neue Regelungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte in Forschung und Lehre

Das am 30. Juni 2017 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Reform des Urheberrechts im Wissenschaftsbereich ist am 1. März 2018 in Kraft getreten. Das sogenannte Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) trägt dem durch die zunehmende Digitalisierung hervorgerufenen Wandel in Forschung und Lehre Rechnung.

 

Die Reform führt neue Schrankenregelungen ins deutsche Urheberrecht ein, die die Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke im Bildungs- und Forschungsbereich zeitgemäßer und übersichtlicher gestalten sollen. Damit sollen die Vorteile der Digitalisierung künftig besser für Forschung und Lehre genutzt werden.

Mit den neu geschaffenen Regelungen für ein wissenschaftsfreundliches Urheberrecht ist eine weitere Maßnahme der 2014 durch die Bundesregierung beschlossenen Strategie für den Europäischen Forschungsraum umgesetzt worden.


Weitere Information und den Text des neuen Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes finden Sie hier