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Sechs neue Meeresnaturschutzgebiete in Nord- und Ostsee

Sechs Verordnungen zum Schutz der Meeresnatur in Nord- und Ostsee wurden

heute im Bundesgesetzblatt verkündet. Damit werden die

Meeresnaturschutzgebiete „Doggerbank“, „Borkum Riffgrund“ und

„Sylter Außenriff – Östliche Deutsche Bucht“ in der Nordsee sowie

„Fehmarnbelt“, „Kadetrinne“ und „Pommersche Bucht –

Rönnebank“ in der Ostsee auch nach nationalen Vorschriften rechtlich

gesichert. Die Gebiete befinden sich in der sogenannten ausschließlichen

Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee und damit in der Zuständigkeit

des Bundes. Die AWZ schließt sich an das 12 Seemeilen breite deutsche

Küstenmeer an. Die neuen Schutzgebiete umfassen rund 30 Prozent der

Fläche der deutschen AWZ.

 

Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: „Das ist ein wichtiger

Fortschritt für den Meeresnaturschutz in Deutschland. Mit den

Verordnungen werden wichtige Arten wie Schweinswal, Seehund und Kegelrobbe

endlich wirksam geschützt. Auch wertvolle Lebensraumtypen wie Sandbänke

oder Riffe werden nun vor Zerstörung oder Beeinträchtigungen bewahrt.

Bei der Erarbeitung der Regelungen haben wir selbstverständlich auch die

Belange der Nutzerseite einbezogen und insgesamt ein ausgewogenes

Schutzniveau erreicht.“

 

Die sechs Meeresgebiete sind seit 2007 Teil des europäischen

Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Deutschland ist daher verpflichtet, diese

Gebiete mit den nötigen Maßnahmen unter Schutz zu stellen. Die

Europäische Kommission hatte hierzu bereits ein

Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, das zumindest mit Blick auf die

Ausweisung der Meeresschutzgebiete in Verantwortung des Bundes nun

gegenstandslos sein dürfte. Das Verfahren richtet sich darüber hinaus an

die Bundesländer, die in der Pflicht sind, Natura-2000-Gebiete an Land

ebenfalls rechtlich zu sichern.

 

In den Meeresnaturschutzgebieten darf nach den neuen Bestimmungen kein

Baggergut eingebracht werden, es dürfen keine Aquakulturen betrieben und

auch keine künstlichen Inseln errichtet werden. Wer in diesen

Meeresgebieten Energie erzeugen, Bodenschätze abbauen oder unterseeische

Kabel verlegen will, muss zuvor in einer Verträglichkeitsprüfung

nachweisen, dass das Vorhaben die Meeresumwelt nicht erheblich

beeinträchtigt.

 

Im Bereich der Freizeitfischerei gibt es ein räumlich und zeitlich

abgestuftes Schutzkonzept für einen Interessensausgleich zwischen dem

Schutz der Meeresnatur und den Belangen der Freizeitfischer. In der der

deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone von Nord- und Ostsee kann

weiterhin auf ca. 80 % der Fläche geangelt werden, lediglich 20 % der

Fläche unterliegt einer naturschutzrechtlichen Regulierung.

 

Beschränkungen für die Berufsfischerei in den Schutzgebieten werden

derzeit parallel auf Ebene der Europäischen Union erarbeitet, die für

das Fischereimanagement zuständig ist. BMUB www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav*