VBIO

Der VBIO und seine Fachgesellschaften regen Änderungen bei der Finanzierung von Jahrestagungen durch die DFG an

Der VBIO hat sich auf Anregung seiner Fachgesellschaften an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) gewendet mit der Bitte, die Regelung zur Finanzierung wissenschaftlicher Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften zu überdenken.

Jahrestagungen (nicht nur) biowissenschaftlicher Fachgesellschaften haben seit langem grundsätzlich internationalen Charakter. Die Tagungssprache ist in der Regel Englisch und die Einladung ausländischer Rednerinnen und Redner eine Selbstverständlichkeit. Allerdings gibt es für diejenigen Fachgesellschaften, die einen jährlichen Turnus ihrer Jahrestagungen haben, ein Finanzierungsproblem, da die Richtlinien der DFG vorsehen, dass Jahrestagungen deutscher Fachgesellschaften nur in einem Abstand von zwei Jahren unterstützt werden können. Für die Ausrichtung der Jahrestagungen, für die kein Zuschuss der DFG zu erwarten ist, wird es immer schwieriger, Ausrichter zu gewinnen. Auf internationale Vortragende wird auch in diesen Jahren eigentlich nie verzichtet, doch werden diese dann häufig unter Berücksichtigung der finanziellen Möglichkeiten ausgewählt, obwohl möglicherweise andere geeigneter wären.

Das alternative Förderinstrument „internationale wissenschaftliche Veranstaltung“ ist nur bedingt geeignet, die in den Zwischenjahren auftauchenden finanziellen Risiken für die Veranstalter aufzufangen. Zwar erfüllen die Jahrestagungen einiger Fachgesellschaften die hierfür vorgesehenen Kriterien und alle Jahrestagungen werden auch regelmäßig von ausländischen Kolleginnen und Kollegen besucht. Allerdings ist deren Anzahl schwer im Voraus zu kalkulieren und daher eine Antragstellung in dieser Programmlinie nicht immer durchführbar.

Der VBIO regt daher an, beide Förderlinien zu erhalten, die „Zweijahresregelung“ für Jahrestagungen aber in eine „Einjahresregelung“ zu überführen. Dies könnte kostenneutral erfolgen, wobei – falls erforderlich - auch eine maximale Fördersumme festgelegt werden könnte.

Eine Antwort der DFG steht noch aus – sobald diese vorliegt, wird der VBIO über den Stand der Dinge berichten.

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