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Digitale Sequenzinformationen (DSI) - der VBIO nimmt Stellung

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Basierend auf den Beschlüssen der letzten Vertragsstaatenkonferenz in Sharm El-Sheikh im November letzten Jahres hatte das Sekretariat der Biodiversitätskonvention um die Einreichung von Stellungnahmen und Informationen zu „Digitalen Sequenzinformationen“ (DSI)  zu genetischen Ressourcen gebeten.  Der VBIO hat gemeinsam mit dem Leibniz Verbund Biodiversität und dem Konsortium Deutsche Naturforschende Sammlungen einen Input beim Sekretariat der Biodiversitätskonvention eingereicht.

Die Kooperationspartner betonen in ihrer gemeinsamen Stellungnahme, dass der Begriff "Digitale Sequenzinformationen" mehrdeutig sei. "DSI" werde gerade in politischen Diskussionen zunehmend als praktisches Akronym benutzt, ohne dass klar sei, was es genau umfasst. In der wissenschaftlichen Community werde der Begriff hingegen kaum verwendet.

Daher wird vorgeschlagen, in Diskussionen und Verhandlungen einen Ersatzbegriff zu verwenden – nämlich "Nucleotide Sequence Data" (Nucleotid-Sequenz-Daten, NSD). Dieser bezieht sich auf die Reihenfolge, in der Nukleotide (Adenin, Thymin oder Uracil, Guanin und Cytosin) im DNA- bzw. RNA-Strang vorkommen. Diese Definition schließt "Informationen" aus, die erst durch die weitere Analyse dieser Sequenzdaten gewonnen werden und die unter die Rechte des geistigen Eigentums des Forschers fallen könnten. Der Begriff "Digital" taucht dabei ganz bewusst nicht auf, um eine Beschränkung auf ein einzelnes Speichermedium zu vermeiden.

Die Stellungnahme unterstreicht weiterhin, dass die biowissenschaftliche Forschung ständig neue Nucleotidsequenzen generiert und in zunehmendem Maße darauf angewiesen ist, diese aus öffentlichen Datenbanken herunterzuladen. Das vorherrschende Modell der wissenschaftlichen Veröffentlichung von Forschungsergebnissen – bei dem die zugrunde liegenden Daten ebenfalls hinterlegt werden müssen - bedeutet, dass sowohl Ergebnisse als auch NSD weltweit verfügbar sind. Die NSD werden dabei unter der Maßgabe des Open Access hinterlegt. Nutzer aller Länder greifen auf diese Daten zu und nutzen sie. Diese globale Verfügbarkeit von Informationen zur Unterstützung der Länder bei der Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt wurde in einer Reihe von Beschlüssen der Vertragsstaatenkonferenzen und im Rahmen von Aichi-Ziel 19 gefordert – und wäre durch die Einbeziehung von NSD in das Nagoya-Protokoll gefährdet.

Der VBIO, der Leibniz Verbund Biodiversität und das Konsortium Deutsche Naturforschende Sammlungen geben in Ihrer Stellungnahme auch ihrer Besorgnis Ausdruck, dass die Entwicklung von Beschränkungen für die Verwendung von NSD die Forschung zur biologischen Vielfalt beeinträchtigen wird. Der Verlust der biologischen Vielfalt sei ohnehin alarmierend. Weitere Einschränkungen bei der Identifizierung und dem Verständnis der biologischen Vielfalt würden massive Nachteile für das Wohlergehen der Menschheit und des gesamten Lebens auf der Erde mit sich bringen.

Den Wortlaut der Stellungnahme finden Sie unter  https://www.cbd.int/abs/DSI-views/2019/DNFS-VBIO-LVB-DSI.pdf

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