„Ich bin sehr erleichtert, dass es trotz schwieriger Verhandlungen zu einer Einigung zwischen Bund und Ländern gekommen ist. Bund und Länder nehmen ihre gemeinsame Verantwortung wahr. Alle Beteiligten haben Einzelinteressen zurückgestellt und damit dieses Ergebnis ermöglicht. Der Bundesministerin gilt der Dank dafür, dass der Bund dauerhaft in die Finanzierung der Hochschullehre einsteigt. Das ist ein bedeutsamer Schritt, auf den wir seit der Neufassung des Artikels 91b Grundgesetz vor über vier Jahren gedrängt haben.
Diese gemeinsame Anstrengung setzt ein wichtiges politisches Zeichen für die nationale Bedeutung der Hochschulbildung und gibt den heutigen und den kommenden Studierenden eine klarere Zukunftsperspektive. Die gemeinsam aufgebrachten Mittel werden in Höhe von jährlich knapp 3,8 Milliarden Euro verstetigt.
Die Hochschulpakte haben den Hochschulen geholfen, die nötigen zusätzlichen Studienplätze zu schaffen und zu erhalten. Es war aber über insgesamt 13 Jahre hinweg eine ständige Fahrt auf Sicht, ein immer neues Bangen um die stets befristeten Mittel. Der ‚Zukunftsvertrag‘, auf den sich Bund und Länder nun verständigt haben, schafft hoffentlich die Grundlage für wesentlich mehr Planungssicherheit in den Hochschulen.
Ein stetiger Aufwuchs der Mittel gleich von Beginn an ist zwar nicht erreicht worden. Bund und Länder haben jedoch durch die nunmehr verbindlich festgelegte Erhöhung für das Jahr 2024 grundsätzlich anerkannt, dass Kostensteigerungen insbesondere durch Inflation und Tariferhöhung berücksichtigt werden müssen. Wir gehen daher von regelmäßigen adäquaten Anpassungen des Zukunftsvertrages an die Kostenentwicklung aus.“
HRK
Der HRK-Präsident äußerte sich dazu auch im Ausschuss für Bildung und Technikfolgenabschätzung im Deutschen Bundestag
Weitere Informationen zu den Wissenschaftspakten finden Sie auf den Seiten der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz und des Bundesforschungsministeriums.
Die GEW nimmt die GWK-Entscheidungen zu Hochschulpakt (künftig: „Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken“), Pakt für Forschung und Innovation und Qualitätspakt Lehre (künftig: „Innovation in der Hochschullehre“) unter die Lupe: www.gew.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/wissenschaftspakte-unter-der-lupe/
Der Haushaltsausschuss im Bundestag verlangt von der Bundesregierung Details zum Pakt für Forschung und Innovation IV sowie zur Nachfolge des Hochschulpaketes und des Qualitätspaktes Lehre. Mehr dazu unter Bildungsklick.de