VBIO

Föderalismus: Bis zu 1.000 Euro Differenz bei monatlichem Grundgehalt von Professoren

Auf rund 760 Euro können sich gegenwärtig die monatlichen Gehaltsunterschiede nach der Reform der W-Besoldung in Bund und Ländern im W2-Grundgehalt summieren. Beim W3-Grundgehalt klafft die Föderalismusschere um fast 1.000 Euro brutto im Monat auseinander. Dies geht aus einer aktuellen Übersicht des Deutschen Hochschulverbandes hervor, die die Zeitschrift „Forschung & Lehre“ in ihrer April-Ausgabe veröffentlicht.

 

Ohne Berücksichtigung der von einigen Gesetzgebern in die W-Besoldung neu eingeführten Erfahrungsstufen mit Gehaltsaufstieg nach fünf bzw. sieben Jahren ist bei den W3-Grundgehältern Baden-Württemberg Spitzenreiter eines föderalen Besoldungsrankings (6.575,51 Euro), gefolgt von Hamburg (bei Berücksichtigung des Grundleistungsbezuges von 648,75 Euro) (6.472,28 Euro) und Bayern (6.401,99 Euro). Das Schlusstrio bilden Niedersachsen (5.841,21 Euro), Thüringen (5.732,73 Euro) und Hessen (5.579,18 Euro). Auch bei W2 führt Baden-Württemberg das Ranking ohne Erfahrungsstufen an (5.792,44 Euro) vor Hamburg (bei Berücksichtigung des Grundleistungsbezuges von 648,75 Euro) (5.469,34 Euro) und Sachsen-Anhalt (5.448,47 Euro). Schlusslichter sind Rheinland-Pfalz (5.161,44 Euro), Berlin (5.144,62 Euro) und Hessen (5.031,79 Euro).

 

Berücksichtigt man das beim Bund, in Bayern, Hessen und Sachsen eingeführte Erfahrungsstufensystem, so ist im Bereich W3 der Bund mit Blick auf die letzte Erfahrungsstufe Spitzenreiter (6.910,95 Euro) vor Bayern (6.898,69 Euro) und Sachsen (6.891,63 Euro). Auch beim W2-Grundgehalt liegt der Bund in der letzten Erfahrungsstufe vorn (6.060,38 Euro) vor Sachsen (5.985,04 Euro) und Bayern (5.960,47 Euro).

 

Die Grundgehälter in der W-Besoldung können durch diverse Leistungsbezüge erhöht werden.

DHV