Am 16. September jährte sich zum 30. Mal der Abschluss des Montrealer
Abkommens zum Schutz der Ozonschicht. Es steht wie kaum eine andere
völkerrechtliche Vereinbarung als Beispiel dafür, dass die
Staatengemeinschaft in der Lage ist, auf globale Umweltveränderungen
entschlossen und erfolgreich zu reagieren. Denn in den drei Jahrzehnten
seit seinem Inkrafttreten hat sich die lebenswichtige Ozonschicht um den
Globus deutlich erholt. UN-Wissenschaftler erwarten, dass sie bis zur
Mitte dieses Jahrhunderts wieder das Niveau von 1960 erreicht. Da die
ozonschichtschädigenden Stoffe zugleich sehr klimaschädlich sind, ist
mit dem Ausstieg aus den im Protokoll geregelten Stoffen auch ein großer
Klimaschutzbeitrag verbunden, der weit über dem des Kyoto-Protokolls in
seiner ersten Verpflichtungsperiode hinausgeht.
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: “Ohne das Montrealer Abkommen
wäre der Schutz der Ozonschicht nicht möglich gewesen. Erst vor knapp
einem Jahr haben die Vertragsparteien dies in Kigali erneut unter Beweis
gestellt, als sie die Vermeidung fluorierter Treibhausgase beschlossen.
Dieser Beschluss kann auch die Umsetzung des Paris Abkommens beflügeln
und trägt wegen der hohen Klimaschädlichkeit dieser Stoffe erheblich zur
Bewältigung des Klimawandels bei.“
Das Montrealer Abkommen wurde bis heute von 197 Vertragsparteien
unterzeichnet. Die Produktion ozonschichtschädigender Substanzen ging
infolgedessen um 99 Prozent zurück. Dies hat dazu geführt, dass sich das
Ozonloch heute langsam wieder schließt. Das Protokoll trägt zudem
weltweit zum Gesundheitsschutz bei. Ohne dessen Maßnahmen könnte es bis
2030 jährlich 2 Millionen mehr Hautkrebsfälle geben.
Dem Gründungsbeschluss des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987
waren kontroverse wissenschaftliche Diskussionen vorangegangen. Bereits
1974 hatten Wissenschaftler die These vertreten, dass die FCKW geeignet
seien, die Ozonschicht zu schädigenden. Für diese bahnbrechende
Entdeckung wurden sie später mit dem Chemie-Nobelpreis ausgezeichnet.
Diese These war zunächst von vielen Seiten angezweifelt worden. Erst im
Herbst 1985 konnte erstmalig messtechnisch der Abbau der Ozonschicht
belegt werden.
Recht schnell wurde erkannt, dass die ursprünglichen Regelungen, die noch
keine vollständigen Verbote vorsahen, nicht ausreichten, um das rapide
Schwinden der Ozonschicht zu verhindern. Das Protokoll wurde deshalb
schrittweise immer weiter verstärkt. Auch immer mehr Staaten schlossen
sich ihm an, so dass mittlerweile alle Mitgliedsstaaten der Vereinten
Nationen das Protokoll und seine bisherigen Änderungen ratifiziert haben.
Derzeit steht die im Oktober 2016 beschlossene Änderung von Kigali zur
Ratifikation an, mit der die Aufnahme von vielfach als Ersatz für die
ozonschichtschädigenden Stoffe eingesetzten teilfluorierten
Kohlenwasserstoffen (HFKW) in das Protokoll geregelt wird. Deutschland hat
die verfassungsrechtlichen Grundlagen hierfür bereits geschaffen.
1994 erklärte die Generalversammlung der Vereinten Nationen den 16.
September, den Tag der Zeichnung des Protokolls, zum „Tag der
Ozonschicht“ um damit die Bedeutung des Schutzes der Ozonschicht für
das Leben auf der Erde ins Bewusstsein der Menschen zu rücken. Am Vortag
des 30. Jahrestages des Montrealer Protokolls zum Schutz der Ozonschicht
starten die kanadische Umweltministerin Catherine McKenna und die
Exekutivsekretärin des Protokolls, Tina Birmpili, in Montreal zur Feier
dieses Ereignisses die weltweite Kampagne „Ozoneheroes“.
BMUB