Unsicherheit herrscht, was die Nutzung von Bildern aus taxonomischen Publikationen betrifft. Forscher haben gezeigt, dass für die meisten Bilder der taxonomischen Literatur das Urheberrecht nicht gilt. Grund dafür ist die standardisierte Art und der Mangel an Individualität der Darstellungen. Die meisten Bilder, die in der taxonomischen Literatur gefunden werden, können deshalb ohne Erlaubnis für die Forschung oder andere Zwecke wieder verwendet werden. Es gibt aber Ausnahmen: «wildlife» Fotografien, Zeichnungen und Kunstwerke sowie spezifische Sammlungen bzw. Datenbanken von Bildern.
Die Taxonomie ist zuständig für die Darstellung der organismischen Vielfalt der Welt und versucht die Vorfahren- / Nachkommensbeziehungen zu verstehen sowie alle Arten nach einem einheitlichen taxonomischen Klassifikationssystem zu organisieren. Taxonomen dokumentieren die Merkmale von Organismen, wobei der Schwerpunkt auf potenzielle Unterscheidungsmerkmale von Arten gelegt wird.
Informationen über Merkmale werden in der wissenschaftlichen Literatur als Text, Tabellen und Bilder zusammengestellt. Die Informationen werden nach Vereinbarungen dargestellt, die zwischen Organismengruppen variieren. Solche Vereinbarungen erleichtern den Vergleich unter ähnlichen Arten, auch wenn die Beschreibungen von verschiedenen Autoren veröffentlicht werden.
Allerdings besteht erhebliche Unsicherheit innerhalb der taxonomischen Gemeinschaft, wie man Bilder wiederverwenden kann, die in taxonomischen Publikationen enthalten sind. Dies vor allem in Bezug darauf, ob das Urheberrecht gilt. Dieser Artikel befasst sich mit den Grundsätzen und der Anwendung des Urheberrechts und des Datenbankschutzes, wie sie auf Bilder angewendet werden.
Die Forscher kommen zum Schluss, dass das Urheberrecht für die meisten Bilder in der taxonomischen Literatur nicht gilt, weil sie in einer standardisierten Weise präsentiert werden und die Individualität fehlt, die erforderlich ist, um sich als «urheberrechtlich geschützte Werke» zu qualifizieren. Es gibt Ausnahmen, wie «wildlife» Fotografien, Zeichnungen und Kunstwerke, die in einer unverwechselbaren individuellen Form produziert werden und für andere als vergleichende Zwecke (wie visuelle Kunst) bestimmt sind. Weitere Ausnahmen können für Sammlungen von Bildern gelten, die als Datenbank im Sinne des europäischen Datenbankschutzrechts gelten. In einigen europäischen Ländern gibt es rechtlichen Schutz für Fotografien, die sich nicht als Werke im üblichen Sinne des Urheberrechts qualifizieren.
Daraus folgt, dass die meisten Bilder, die in der taxonomischen Literatur gefunden werden, für die Forschung oder andere Zwecke unabhängig von einer Urheberrechtserklärung verwendet werden können ohne eine Erlaubnis zu beantragen. Bei der Einhaltung ethischer und wissenschaftlicher Standards wird von den Verwendern erwartet, dass sie den Autor und die ursprüngliche Quelle eines Bildes zitieren.
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Egloff W. et al. (2017): Copyright and the Use of Images as Biodiversity Data. Research Ideas and Outcomes 3: e12502, doi: 10.3897/rio.3.e12502 Naturwissenschaften Schweiz/Plazi doi.org/10.3897/rio.3.e12502