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Biotechnologiebranchenverband kritisiert zögerliches Agieren der EU-Kommission bei rechtlicher Einordnung der Genom-Editierung

Die am 29.04.2021 veröffentlichte Studie der EU-Kommission zum Status der neuen Genome-Editierungsmethoden im EU-Recht, bleibt hinter den Erwartungen des Biotechnologiebrancheverbands BIO Deutschland zurück. Die Studie, um die der EU-Rat im November 2019 gebeten hatte, sollte auch durch einen Gesetzgebungsvorschlag und eine Folgenabschätzung ergänzt werden. Letzteres wurde von der Kommission aber nicht vorgelegt, sondern sie hat auf weitere Diskussionen mit Interessenvertretern verwiesen.

Viola Bronsema, Geschäftsführerin von BIO Deutschland, kommentiert: „Wir begrüßen, dass sich die Kommission mit den neuen Genome-Editierungsmethoden befasst hat. Es ist wichtig, dass das Thema in der Studie von verschiedenen Seiten beleuchtet wurde. Auch freuen wir uns, dass das Papier den Beitrag dieser biotechnologischen Innovation zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele der „Farm to Fork“-Strategie des Green Deals anerkennt. Wir hatten uns aber mehr erwartet. Wir brauchen dringend jetzt eine Anpassung des europäischen Rechtsrahmens, mit dem die Einordnung gentechnisch veränderter Organismen geregelt wird. Viele der Veränderungen, die durch Genom-Editierung eingeführt werden können, sind von natürlich vorkommenden Mutationen nicht zu unterscheiden. Daher lassen sich solche Veränderungen auch nicht rechtssicher nachweisen, so dass nicht zu lösende Probleme bei der Kennzeichnungspflicht entstehen. Die aktuelle Gentechnik-Gesetzgebung ist Jahrzehnte alt und entspricht nicht mehr dem wissenschaftlichem und technischen Fortschritt. Daher muss der Rechtsrahmen jetzt endlich überarbeitet werden. Sonst vergeben wir in Europa die Chance, das ganze Potenzial der Biotechnologie zum Wohle der Menschen zu nutzen.“

BIO Deutschland


Weitere Informationen:

Pressemitteilung aus dem Bundesumweltministerium

Pressemitteilung aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium

 

Zur Studie:

Studie zum Status der neuen molekularbiologischen Techniken (NMT) im Unionsrecht