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Globale Vereinbarung für biologische Vielfalt rückt in greifbare Nähe

Am 7. Dezember beginnt der zweite Teil der 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD COP 15) in Montreal, Kanada. In den kommenden zwei Wochen verhandeln Regierungsvertreter*innen aus 196 Staaten, welche Ziele die Weltgemeinschaft bis 2030 und langfristig bis 2050 erreichen muss, um eine Trendwende vom Artenaussterben und der Zerstörung hin zur Wiederherstellung der Natur einzuläuten. Die große Herausforderung besteht darin, einerseits ambitionierte und messbare Ziele zu verabschieden für Schutz, Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt und andererseits deren Umsetzung, inklusive einer angemessenen Finanzierung, fest zu verankern.

Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Heute beginnt die Weltnaturkonferenz in Montreal und damit starten wichtige Verhandlungen mit dem Ziel, den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen. Erfolgreiche Verhandlungen sind umso dringender, denn das weltweite Artenaussterben findet heute in einem so rasanten Tempo statt wie im Schnitt der letzten 10 Millionen Jahre nicht. Wird eine Art ausgelöscht, ist das unumkehrbar und reißt ein Loch in das Netz des Lebens, das auch uns Menschen trägt – und wir wissen nicht, wie lange es noch tragfähig ist. Wir Menschen sind auf eine gesunde Natur und ihre ökologischen Funktionen angewiesen. Umwelt- und Naturschutz sind kein Luxus. Es geht um unser aller Lebensgrundlagen, jetzt und in Zukunft, deshalb muss der Schutz der biologischen Vielfalt in allen relevanten Politik- und Wirtschaftsbereichen zum Maßstab werden. Dafür müssen auf der Weltnaturkonferenz ambitionierte Vereinbarungen getroffen werden. Wir müssen schnell ins Handeln kommen.“

Mit einer neuen ambitionierten globalen Vereinbarung zum Schutz der biologischen Vielfalt, dem sogenannten „Global Biodiversity Framework“ (GBF), das die Staatengemeinschaft auf der Weltnaturkonferenz beschließen will, soll gezielt gegen die Hauptursachen des Biodiversitätsverlustes angegangen werden. Diese hatte der Weltbiodiversitätsrat bereits 2019 identifiziert: die veränderte Nutzung von Land und Meeren, die Ausbeutung der Natur, die Klimakrise, die Ausbreitung invasiver Arten und die Umweltverschmutzung. Die neue Vereinbarung muss den notwendigen Wandel einleiten, um den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und eine Trendumkehr zu erreichen.

Eines der vorgeschlagenen Ziele ist das sogenannte 30x30 Schutzgebietsziel, bei dem es darum geht, bis 2030 mindestens jeweils 30 Prozent der Fläche an Land und im Meer unter Schutz zu stellen. Weitere Ziele befassen sich u.a. mit der Wiederherstellung zerstörter Ökosysteme, der Reduktion der Umweltverschmutzung, nachhaltiger Naturnutzung und naturbasierten Lösungen zum Klimaschutz.

Um eine konsequente Umsetzung zu gewährleisten, bedarf es nicht nur ambitionierter und messbarer Ziele, sondern auch effektiver Umsetzungsmechanismen, einer regelmäßigen und transparenten Überprüfung sowie einer angemessenen Finanzierung. Deutschland verdoppelt seine internationale Biodiversitätsfinanzierung und wird ab spätestens 2025 1,5 Milliarden Euro pro Jahr für die biologische Vielfalt weltweit zur Verfügung stellen. Das entspricht einer Verdopplung gegenüber den rund 750 Millionen Euro, die in den Jahren 2017 - 2021 im Durchschnitt investiert wurden. Für die Umsetzung in Deutschland wird die Nationale Strategie zur biologische Vielfalt überarbeitet und mit konkreten Maßnahmen unterlegt.

Das Verhandlungsmandat für die EU und ihre Mitgliedstaaten zur Weltnaturkonferenz wurde in den Ratsschlussfolgerungen vom Oktober 2024 festgelegt. Die Verhandlungen in Montreal führt die tschechische Ratspräsidentschaft gemeinsam mit der Europäischen Union, unterstützt durch die Mitgliedstaaten. Die deutsche Delegation wird durch Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerin Steffi Lemke als nationale Verhandlungsführerin geleitet. Begleitet wird sie während des hochrangigen Segments vom 15. – 17. Dezember von BMUV-Staatssekretär Stefan Tidow und BMZ-Staatssekretär Jochen Flasbarth. Weiterhin nehmen auf Arbeitsebene das für das Cartagena-Protokoll zuständige BMEL, BMBF, AA und BMF z.T. virtuell an der Konferenz teil.

Die Weltnaturkonferenz besteht aus drei parallelen Verhandlungssegmenten. Die CBD COP 15 wird sich in erster Linie der neuen globalen Vereinbarung widmen. Zusätzlich stehen noch weitere thematische Beschlüsse zur Diskussion, u.a. zu Biodiversität und Klimawandel, Biodiversität und Landwirtschaft, Meeres- und Küstenbiodiversität sowie zum komplexen Thema Digitale Sequenzinformationen zu genetischen Ressourcen. Neben der CBD COP 15 werden in Montreal auch die Treffen der Vertragsparteien zu den beiden zugehörigen Protokollen der CBD stattfinden: Das 10. Treffen der Vertragsparteien zum Cartagena-Protokoll zur biologischen Sicherheit (COP-MOP 10) und das 4. Treffen zum Nagoya-Protokoll über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung, der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile (COP-MOP 4).

Die neue Vereinbarung für biologische Vielfalt ist der Nachfolger des Strategischen Plans von Aichi, der für den Zeitraum 2011 - 2020 die Ziele für den Erhalt der biologischen Vielfalt definierte. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde die ursprünglich für Oktober 2020 im chinesischen Kunming geplante Konferenz mehrmals verschoben. Ein erster, insbesondere politischer Teil hat im Herbst 2021 stattgefunden. Kanada als Sitzstaat des CBD-Sekretariats hat die Ausrichtung der Konferenz unter chinesischer Präsidentschaft übernommen.

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz


Weitere Informationen: Agenda und Verhandlungsdokumente