Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Mit dem Klimaschutzgesetz sind wir das erste Land weltweit, das sich einen derart verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität gegeben hat. Es ist auch eine Antwort auf die Versäumnisse der Vergangenheit. Es nimmt diejenigen in die Pflicht, die für Energiewende, Verkehrswende, Wärmewende und Agrarwende verantwortlich sind. Ab jetzt sind alle Ministerien Klimaschutzministerien. Das Gesetz überwacht regelmäßig, ob sie ihre Hausaufgaben erfüllt haben oder immer noch zu viel CO2 ausstoßen und dann mit Sofortmaßnahmen nachsteuern müssen. Es bringt unser Land auf den Kurs eines treibhausgasneutralen Deutschlands bis 2050. Kurz gesagt: Klimaschutz wird jetzt Gesetz, wird verbindlich. Das ist ein wichtiger Fortschritt gegenüber der bisherigen Situation, die zum Reißen des 2020-Ziels geführt hat.“
Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die zuständigen Ministerien der Bundesregierung dazu, die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen vorzulegen, die Bundesverwaltung bis 2030 klimaneutral aufzustellen und mit den Ländern eng zusammenzuarbeiten. Die Bundesregierung und der Bundestag werden dabei von einem unabhängigen Expertenrat unterstützt, deren Mitglieder im kommenden Jahr von der Bundesregierung benannt werden.
BMU
Weitere Informationen zum Klimaschutzgesetz auf der BMU-Homepage unter folgendem Link: www.bmu.de/GE838