Mit 160,4 Milliarden Euro entfiel der größte Teil der Ausgaben im Jahr 2016 auf Bildungseinrichtungen in öffentlicher und privater Trägerschaft. Darunter beliefen sich die Ausgaben für Kindertageseinrichtungen auf 27,3 Milliarden Euro (17,0 %), für Schulen und den schulnahen Bereich auf 93,1 Milliarden Euro (58,0 %) und für tertiäre Bildungseinrichtungen wie etwa Hochschulen (einschließlich Forschung und Entwicklung) auf 37,7 Milliarden Euro (23,5 %).
Die Ausgaben für Bildungsförderung und die Käufe der privaten Haushalte von Bildungsgütern betrugen 19,3 Milliarden Euro. Auf die Bereiche Weiterbildung, Jugendarbeit, Horte und dergleichen entfielen 20,4 Milliarden Euro. Für Forschung und Entwicklung wendeten Unternehmen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen 75,5 Milliarden Euro auf. Weitere 6,1 Milliarden Euro entfielen auf die sonstige Bildungs- und Wissenschaftsinfrastruktur (zum Beispiel Museen und Bibliotheken).
Betrachtet man ausschließlich den Bildungsbereich (zum Beispiel Bildungseinrichtungen, Bildungsförderung und Weiterbildung), dann erhöhten sich die Bildungsausgaben von 2011 bis 2016 um 12,4 % auf 200,1 Milliarden Euro. Dabei stiegen die Ausgaben für Schulen und den schulnahen Bereich um 8,0 %, für tertiäre Bildungseinrichtungen um 15,5 % und für Kindertageseinrichtungen um 34,7 %.
Angaben über die Finanzierungsstruktur liegen bislang nur für das Jahr 2015 vor. In diesem Jahr finanzierten die öffentlichen Haushalte 62,7 % der Ausgaben für Bildung, Forschung und Wissenschaft (Bund: 11,5 %, Länder: 39,2 %, Kommunen: 12,1 %). 35,3 % wurden vom privaten Bereich (Unternehmen, Organisationen ohne Erwerbszweck und private Haushalte) und 2,0 % vom Ausland übernommen.
Grundlage dieser Ergebnisse sind die Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zum Budget für Bildung, Forschung und Wissenschaft, dem zahlreiche amtliche und nicht amtliche Datenquellen (zum Beispiel der Deutschen Studentenwerke) zugrunde liegen.
Statistisches Bundesamt
Weitergehende Informationen können der Publikation "Budget für Bildung, Forschung und Wissenschaft" entnommen werden.