„Nur 13 % der über 14-Jährigen haben gemäß unserer Umfrage bislang etwas über Genome Editing gehört. Es herrscht ein eklatanter Informationsmangel gegenüber einer gesellschaftlich hoch relevanten Technologie, der mit dieser Konferenz angegangen worden ist“, sagt der BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Die Vorlage des Verbrauchervotums ist ein großer Erfolg, die daraus gewonnenen Erkenntnisse sind eine wichtige Grundlage für notwendige Debatten, die heute und in Zukunft geführt werden müssen.“
Die zentralen Forderungen der Verbrauchergruppe
In ihrem gemeinsamen Verbrauchervotum betonen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der BfR-Verbraucherkonferenz, dass jeder Einsatz neuartiger Technologien von einem grundlegenden gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Nachhaltigkeit begleitet werden müsse. Die Genome Editing-Technik berge das Potential, bei einer großen Bandbreite von Themen – wie Nachhaltigkeit, Gesundheit, Klima, Artenvielfalt, Tierwohl und mehr – Verbesserungen zu erreichen. Dazu bedürfe es einer Einbettung in verantwortungsvolle Forschung zu Chancen, Risiken und Auswirkungen sowie strenger Regeln seitens des Gesetzgebers. Die Forderungen im Überblick:
- Beibehaltung des Vorsorgeprinzips
- Wahlfreiheit der Verbraucher
- Informationsfreiheit und Transparenz
- Vorrang sozialer Aspekte vor wirtschaftlichen Interessen
- Reform des Patentrechts: kein Patentschutz auf Lebewesen
- Haftungsregelung für unerwartete Schäden durch den Hersteller
- Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmittel
BfR
Das komplette Verbrauchervotum zum Nachlesen:
https://www.bfr.bund.de/cm/343/verbrauchervotum-genome-editing.pdf
Aufzeichnung der Abschlussveranstaltung am 30. September 2019: t1p.de/f5gd
Aufzeichnung der Expertenbefragung am 28. September 2019: t1p.de/5o87