VBIO

Statuten

Richtlinien für die Vergabe des Karl-von-Frisch-Preises

§ 1
Der Landesverband Baden-Württemberg im Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland VBiO verleiht den Karl-von-Frisch-Preis jährlich an die im Fach Biologie besonders herausragenden Schülerinnen und Schüler der Abiturjahrgänge an den Gymnasien in Baden-Württemberg. In der Regel werden im Jahr bis zu 50 Preise vergeben.

§ 2
Ziel des Karl-von-Frisch-Preises ist, die Bedeutung der Biologie als zentrale Naturwissenschaft in der Öffentlichkeit zu unterstreichen, die Leistungen sehr guter Schülerinnen und Schüler zu würdigen und eine gesteigerte Motivation zu schaffen, sich mit biologischen Inhalten zu beschäftigen.

§ 3
Bei der Verleihung des Karl-von-Frisch-Preises arbeitet der Landesverband Baden-Württemberg im VBiO eng mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, den Regierungspräsidien des Landes sowie mit verschiedenen Sponsoren zusammen.

§ 4
Der Karl-von-Frisch-Preis ist verbunden mit einer Urkunde, einem Präsent und der einjährigen kostenfreien Mitgliedschaft im VBiO.

§ 5
Die Urkunde des Karl-von-Frisch-Preises ist in der Regel unterzeichnet vom Minister für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg und vom Präsidenten des VBiO.

§ 6
Zur Geschäftsführung sind ehrenamtliche Landesbeauftragte für den Karl-von-Frisch-Preis benannt.

§ 7
Die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger erfolgt durch die Landesbeauftragten für den Karl-von-Frisch-Preis. Kriterien für die Vergabe sind herausragende Bewertungen im Fach Biologie in den vierstündigen Kursen 12-1, 12-2, 13-1 in G9 sowie 11-1, 11-2, 12-1 (bzw. J1.1, J1.2, J2.1 – je nach Benennung) in G8 aller Gymnasien, auch der beruflichen Gymnasien. Dabei sollen im Durchschnitt mindestens 14,33 Notenpunkte erreicht sein. Biologie oder Chemie muss als schriftliches Abiturprüfungsfach gewählt werden. Wird ein naturwissenschaftliches Seminarfach mit biologischem Schwerpunkt als fünftes Prüfungsfach absolviert, muss dabei ein Ergebnis von mindestens 14 Notenpunkten erreicht werden.
Besonders herausragende selbstständige Schülerleistungen werden berücksichtigt, wenn die Fachlehrkraft eine schriftliche Würdigung vorlegt.
Besonders berücksichtigt werden Vorschläge von Fachlehrkräften, die Mitglied im VBiO Landesverband Baden-Württemberg sind. Wenn Sie von diesem Bonus Gebrauch machen wollen, geben Sie bitte im Eingabefeld nach Ihrem Namen in Klammern Ihre Mitgliedsnummer an.

§ 8
Auf Vorschlag der Fachlehrkräfte kann die Schule Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Biologienoten benennen und für den Karl-von-Frisch-Preis vorschlagen. Die Anmeldung ist ausschließlich online über die Internetadresse www.vbio.de/bw möglich und muss bis zum 30. April des jeweiligen Jahres erfolgt sein. Nachmeldungen sind nicht möglich. Hat die Schule bis zum 31. Mai keine positive Rückmeldung erhalten, wurde der Kandidatin bzw. dem Kandidaten auch kein Preis zuerkannt. Absagen werden nicht versandt.

§ 9
Die Namen der Schülerinnen und Schüler, die den Karl-von-Frisch Preis erhalten, werden umgehend im Internet unter www.vbio.de/bw publiziert.

§ 10
Die Urkunden sowie weitere Preisunterlagen erhalten die Schulen rechtzeitig vor den Abiturfeiern. Die Übergabe des Preises erfolgt durch die Schulleitung während der Abiturfeier. Ist dies nicht möglich, sollen die Unterlagen in würdiger Form an die Ausgezeichneten weitergegeben werden.

§ 11
Ein Rechtsanspruch auf den Preis besteht nicht.

Für den Landesverband Baden-Württemberg im VBiO
Rottenburg, Januar 2023
Prof. Dr. Hans Dieter Frey