Durch die Bestellung werden die in den entsprechenden Gentechnik-Kits enthaltenden GVO in den Verkehr gebracht, sobald sie in Deutschland ankommen. Bereits dies stellt eine Ordnungswidrigkeit gem. § 38 Abs. 1 Nr. 7 GenTG dar. Daher können entsprechende Sendungen vom Zoll beschlagnahmt werden. Gegen den Besteller oder die Bestellerin kann außerdem ein Bußgeld von bis zu fünfzigtausend Euro verhängt werden.
Das BVL rät daher Privatpersonen, insbesondere Schülerinnen und Schülern, dringend vom Kauf derartiger Gentechnik-Kits ab.
(BVL)