Etwaigen Überlegungen, die Mittel in Zukunft im Wettbewerb zu vergeben, erteilte die Mitgliederversammlung eine Absage. HRK-Präsident Prof. Dr. Horst Hippler im Anschluss an die Sitzung: „Wenn man auch hieraus jetzt einen Konkurrenzkampf machen wollte, dann stünde das im Widerspruch zum Charakter und zur Funktion dieser Mittel. Denn der Pakt schließt in den Hochschulen Lücken in deren Grundfinanzierung. Hier geht es also nicht um Zusatzmittel für besondere Leistungen, sondern um die Finanzierung langfristig nachgefragter Studienangebote.“
Diese Kapazitäten müssten entsprechend den Studienanfängerzahlen und nach keinem anderen Vergabemodus gesichert werden.
„Der Versuch, zum Beispiel Absolventenzahlen als Indikatoren für die Qualität der Lehre und Grundlage für die Mittelzuweisung zu nutzen, wäre kontraproduktiv. Unter dem Druck des Mangels wäre die Versuchung groß, die Anforderungen im Studium zu senken, um möglichst viele Absolventen zu produzieren“, sagte Hippler.
HRK
Zur Hochschulfinanzierung äußert sich auch die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linken:
Hochschulfinanzierung noch unklar
Die Planungen über das Mittelvolumen zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Maßnahmen werden unter anderem Gegenstand der aktuell angelaufenen regierungsinternen Haushaltsaufstellungen für die Jahre 2018 und 2019 und der Finanzplanung bis 2022 sein. Zurzeit können noch keine Aussagen darüber getroffen werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/1684) auf die Kleine Anfrage der Linken (19/1489).
Die Linke möchte unter anderem wissen, welche Mehrausgaben die Bundesregierung für hochschulpolitische Maßnahmen in der 19. Legislaturperiode plant und ob die Bundesregierung vorhat, eventuelle Mehrausgaben vollständig durch Umschichtungen innerhalb des Haushaltes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung gegenzufinanzieren. Außerdem interessiert die Fraktion, in welchem Umfang der Hochschulpakt 2020 ab 2021 fortgeführt beziehungsweise dynamisiert werden soll.
hib