Die Zulassung und Vermarktung gentechnisch veränderter (gv-) Lebensmittel sind in der Europäischen Union (EU) streng geregelt. Gv-Lebensmittel müssen einen EU-weiten Zulassungsprozess durchlaufen, der die Risikobewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) beinhaltet. Das Verfahren fußt auf der Verordnung (EG) Nr. 1829/2003.
Mit dem vorläufigen Inkrafttreten des Freihandelsabkommens CETA zwischen der EU und Kanada am 21. September 2017 erhielt das BVL Anfragen zu Importen von gv-Produkten aus Kanada nach Deutschland bzw. in die EU. Die US Firma AquaBounty Technologies gab im August 2017 bekannt, 4,5 Tonnen gv-Lachs (AquAdvantage Salmon) in Kanada vermarktet zu haben. Weitere Beispiele für gv-Lebensmittel, die bereits in Kanada vermarktet werden, sind die gv-Kartoffellinien der US-Firma J.R. Simplot (Innate Potato) und der nicht-bräunende Apfel (Arctic Apple) der US-Firma Okanagan.
Weder der AquAdvantage Salmon, noch die Innate Potato oder der Arctic Apple sind in der EU als Lebensmittel zugelassen. Ein Inverkehrbringen auf dem deutschen bzw. EU-Markt ist somit illegal. Lesen Sie mehr unter: www.bvl.bund.de/DE/06_Gentechnik/04_Fachmeldungen/2017/2017_10_25_GVL_CETA.html