VBIO

VBIO nimmt Stellung zum Konzeptentwurf für das Monitoringzentrum Biodiversität

Bild von Jeyaratnam Caniceus auf Pixabay

Die Regierungsparteien hatten in ihrem Koalitionsvertrag 2017 festgelegt, ein Monitoringzentrum Biodiversität aufzubauen. Der VBIO hatte dies bereits unmittelbar nach Unterzeichnung des Koalitionsvertrages explizit befürwortet, weil er sich dadurch eine Verbesserung und langfristige Absicherung des Biodiversitätsmonitorings erhoffte.  Nun hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) einen ersten Konzeptentwurf vorgelegt, den der VBIO im Rahmen der Verbändeanhörung kommentiert hat.

Der VBIO begrüßt darin, dass nun offenbar endlich Schritte zur Umsetzung der Koalitionsvereinbarung erfolgen, sieht das vorgelegte Konzept aber durchaus kritisch, da es die Koordination der in den Ressorts und den Ländern bereits laufenden Aktivitäten in den Mittelpunkt stellt. Dieses ist zwar zweifelsohne notwendig und an sich schon eine große Herausforderung. Die vorgesehene Fokussierung birgt allerdings ein gewisses Risiko, dass eine wenig geliebte „formale Verwaltungseinheit mit exzellenter IT-Struktur“ entsteht, der es letztlich am Rückhalt in der Community mangelt.

Denn das Monitoringzentrum selbst soll sich weder an der Durchführung des Monitorings, noch an Forschung und Auswertung der Daten beteiligen und kann – wenn überhaupt – auch finanziell nur geringe Anreize bieten. Damit stellt sich die Frage, welche Impulse das skizzierte Monitoringzentrum überhaupt in die Community senden, und ob es als „Motor“ für die Weiterentwicklung des Biodiversitätsmonitorings wirken kann?

Der VBIO hält stattdessen die Einbindung von Akteuren jenseits der Ressortforschung in der skizzierten Form für nicht geeignet, einen nachhaltig wirksamen Prozess zu initiieren, der Ausbildung, Motivation und Teilhabe voranbringt. Dies ist das eigentliche Manko des Entwurfes. Hier muss nach Ansicht des VBIO deutlich nachgebessert werden, entweder innerhalb des Monitoringzentrums oder aber, eng mit diesem verzahnt, durch eine zusätzliche externe Institution, die dazu finanziell und personell in die Lage versetzt werden muss.

Der VBIO kritisiert darüber hinaus auch Inkonsistenzen bei den benannten Akteuren. So werden beruflich tätige Kartiererinnen und Kartierer nur am Rande erwähnt, während Naturwissenschaftliche Vereine ebenso wie Sammlungen und Museen gar nicht als Akteure benannt werden. Dies greift ganz entschieden zu kurz. In Sammlungen und Museen sind nicht nur unschätzbare wissenschaftliche Expertise und Artenkenntnis vorhanden, sondern auch viele tausende Objekte. Letztere ermöglichen überhaupt erst, Monitoringdaten in einen historischen Kontext zu stellen und an Belegexemplaren abzugleichen.

Der VBIO vermisst im vorgelegten Konzeptentwurf auch zentrale Angaben zur Finanzierung, wie insbesondere eine grobe Abschätzung der erforderlichen Mittel.

Auch zur Fristigkeit gibt es keine Angaben – hier ist ein klares Bekenntnis erforderlich, dass Monitoring eine langfristige Aufgabe ist und daher auch ein Monitoringzentrum langfristig finanziell abgesichert sein muss.

Die Stellungnahme des VBIO wird – wie die aller anderen Teilnehmer der Verbändeanhörung – zu einem späteren Zeitpunkt auf der Homepage des BMU veröffentlicht.

Neben dem VBIO haben weitere VBIO-Mitgliedsgesellschaften wie etwa die Deutsche Gesellschaft für Mykologie, Deutsche Zoologische Gesellschaft und die Gesellschaft für Biologische Systematik eigene Stellungnahmen abgegeben.

(VBIO)