Der Wissenschaftler, die Maus und das Gesetz

Die EU-Richtlinie 86/609 stellte ein großes Plus für den Tierschutz dar. Die unterschiedlich starke Verschärfung in den einzelnen Mitgliedsstaaten führte jedoch zu einer so unterschiedlichen Gesetzeslage innerhalb Europas, dass ein einheitlicher Wettbewerb nicht mehr war: Es droht ein Standortnachteil für die Länder, die ein vergleichsweise restriktives Tierschutzgesetz etabliert haben. Die Bundesrepublik Deutschland ist so ein Land.
Aus diesem Grund wurde eine Revision der Richtlinie 86/609/EWG angestrebt, bei der die Richtlinie von 1986 dem aktuellen wissenschaftlichen Stand angepasst, an entscheidenden Stellen verschärft und so der Wettbewerbsverzerrung in Europa entgegengewirkt wird. Im September 2010 wurde eine neue EU-Richtlinie (2010/63/EU) beschlossen, die bis November 2012 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Im Januar 2012 hat das federführende Ministerium (BMELV) Entwürfe für ein „Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes“ sowie eine „Tierschutz-Versuchstierverordnung“ vorgelegt. Beide Entwürfe befinden sich derzeit (April 2012) in der Verbändeanhörung. Auch der VBIO hat sich mit einer Stellungnahme beteiligt.

Mehr über die vorgesehenen Änderungen erfahren Sie hier.

Wie der Rechtsweg von der EU-Richtlinie bis zum Schreibtisch des Wissenschaftlers genau aussieht, erfahren Sie hier.

Welchen Weg ein Wissenschaftler gehen muss, bis er tatsächlich einen Tierversuch durchführen darf, erfahren Sie hier.

Wie sich die Rechtslage international gestaltet, sehen Sie hier.

 

 
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