Hintergrund/Basis

Wichtiger Inhalt des Gendiagnostikgesetzes ist das Recht auf Selbstbestimmung, d.h. das Recht, die genetische Diagnose zu kennen, oder die Information abzulehnen. Des Weiteren wird das Ausmaß der zulässigen Diagnose bei Ungeborenen, Abstammungsuntersuchungen, Reihenuntersuchungen und Tests durch Arbeitgeber und Versicherungen reglementiert. Auch die Aufbewahrung und Vernichtung genetischer Daten ist Bestand des Gesetzes. Von diesem Gesetz allerdings ausgenommen sind unter anderem Proben und Daten, die zu Forschungszwecken erhoben werden. Dafür plant die Regierung ein weiteres Gesetz, welches den Umgang mit Proben in so genannten Biobanken regeln soll.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit zum Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes

application/pdf   Gendiagnostikgesetz (37KB)
Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen (Gendiagnostikgesetz - GenDG)

 

 
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