Wer, was und warum?
Die Generaldirektion „Justiz“ der europäischen Kommission hat Mitte Juli 2007 ein "Grünbuch über die Biogefahrenabwehr" vorgelegt, das sich an Zielen und Erfordernissen der Terrorismusbekämpfung orientiert. Der Begriff „Biogefahrenabwehr“ wird dabei im weiteren Sinne verwendet. Der Gesundheitssektor wird als "Sektor mit kritischen Infrastrukturen" ausdrücklich mit einbezogen.
Wesentliche Punkte des Grünbuches sind:
Die Etablierung eines "europäischen Bionetz" (EBN). Dieses Gremium soll eine beratende Funktion haben und sich mehrheitlich aus Katastrophenschützern, Terrorfahndern etc. und einigen Wissenschaftlern zusammensetzen.
Vorgeschlagen werden neue, EU-einheitliche Regelungen und Standards. Hier ist aber unklar, was EU-einheitliche Bio-Mindeststandards im Hinblick auf den Bioterrorismus eigentlich sein sollen, wer sie definiert und was das für bestehende Regelungen bedeutet.
Die Vergabe von EU-Geldern sollen an die Einhaltung der EU-Bio-Mindeststandards gekoppelt werden. Dabei wird die Sicherheitsüberprüfung einer "begrenzten Zahl" von Wissenschaftlern vorgeschlagen. Interessanterweise bittet die EU explizit um die Benennung von Kriterien, welche Personen man auf Verdacht prüfen sollte.
Eine externe Zertifizierung aller Einrichtungen wird angedacht werden, was mit zusätzlichen hohen Kosten und hohem Aufwand verbunden sein wird.
Eine Harmonisierung der Regelungen auf EU-Ebene wird angestrebt, wobei noch nicht klar ist, ob Biosafety-Mindeststandards oder die Biosecurity-Maximierung Maßstab der Regelungen werden sollen.
Vorgeschlagen wird sinnvollerweise die Einbeziehung von Biosafety und Biosecurity-Themen in Hochschulcurricula.
Zur Diskussion gestellt wird ein Verhaltenskodex für Biologen sowie ein zweistufiges Veröffentlichungsverfahren, bei dem brisante Inhalte nur einem ausgewählten Kreis zugänglich gemacht werden dürfen.
Daneben enthält das Grünbuch eine Reihe technischer Vorschläge (u. a. Zusammenarbeit im Katastrophenfall, Vereinheitlichungen, Verbesserungen der Kommunikation)
Sachstand Herbst 2007
Die öffentliche Konsultation endete Anfang Oktober 2007. Auf der Basis der eingegangenen Kommentare wird das Grünbuch gegebenenfalls modifiziert und dann zur Entscheidung vorgelegt. Es soll dann ab 2008 die Grundlage bilden für die weiteren konkreten Maßnahmen, Programme und Regularien.
Position des VBIO:
Der Verband Biologie, Biowissenschaften und Biomedizin in Deutschland (VBIO) begrüßt den durch das EU-Grünbuch angestoßenen Diskussionsprozess über die Biogefahrenabwehr ganz entschieden. Er teilt die Besorgnis, dass biologisches Material und Know-how zu terroristischen Zwecken missbraucht werden könnten. Ziel des Grünbuches kann aber nur die Minimierung von Risiken sein. Eine absolute sichere Verhinderung von Gefährdungen ist allein aufgrund der natürlichen Verbreitung von biologischen Agenzien und des menschlichen Faktors nicht zu erreichen.
Vor diesem Hintergrund müssen die geplanten Maßnahmen sorgfältig auf ihre Folgen für die Wissenschaft hin geprüft werden. Erfreulicherweise erklärt das Grünbuch in diesem Kontext ausdrücklich, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen keine Zensur der Biowissenschaften darstellen sollen.
Der VBIO vermisst im EU-Grünbuch eine präzise Definition des Geltungsbereiches, und eine Differenzierung nach den bewährten Gefahrenklassen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Biogefahrenabwehr erscheinen nur sinnvoll umsetzbar, wenn diese auf RG 3 und RG 4-Organismen begrenzt bleiben.
Mit Sorge betrachtet der VBIO insbesondere die vorgeschlagene Zertifizierung, die die staatliche Regulierung ergänzen soll. Abgesehen davon, dass diese einen bürokratischen Mehraufwand ohne konkrete Erhöhung der Biosicherheit darstellt, dürfte sie für kleinere Forschungseinheiten kaum zu realisieren sein. Die daraus resultierenden Konsequenzen erscheinen uns aus forschungspolitischer Sicht nicht hinreichend durchdacht.
Der VBIO begrüßt nachdrücklich die gebotene europaweite Harmonisierung, deren Hauptziel allerdings darin liegen sollte, ausgehend von bestehenden Regelungen, die sich bewährt haben, europäische Standards abzuleiten und nationale Regelungen aufeinander abzustimmen. Die verantwortliche Organisation, der Ansprechpartner zu Fragen zum Thema Bioscurity muss auf EU Ebene klar benannt werden und wissenschaftlicher Sachversand in die Diskussion und Entscheidungsprozesse eingebunden werden.
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