Biopatente sind Patente auf biotechnologische Erfindungen. Durch das „Brokkoli-Patent“ oder das „Stammzellen-Patent“ ist diese Patente auch in der breiten Öffentlichkeit bekannter geworden. Biopatente sind umstritten. Dabei haben die Debattenteilnehmer wie etwa Agro-Konzerne, Bauern, Tier- und Pflanzenzüchter, Wissenschaftler, Forscher und die Allgemeinheit verschiedene Interessen an der Auslegung von Richtlinien zur Vergabe von Biopatenten.
Vergleichbar zu Biopatenten ist der Sortenschutz, der das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen schützt. Der Sortenschutz ist allerdings nicht so umfassend wie der Patentschutz. So bedarf die Verwendung einer geschützten Sorte für die Züchtung einer neuen Sorte (mit Ausnahmen) nicht der Zustimmung des Sortenschutzinhabers. Es gibt noch kein vergleichbares Regelwerk für Tierrassen.
Einen Vergleich zwischen Sorten- und Patentschutz finden Sie hier
Wesentliche rechtliche Basis ist die Biopatentrichtlinie der EU (RICHTLINIE 98/44/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES)
Den Volltext der Richtlinie finden Sie hier

