Ist die Tätigkeit in der Biologie ein Freier Beruf?
Ist die Tätigkeit in der Biologie oder den Biowissenschaften ein Freier Beruf?
Die Biologie ist eindeutig kein sog. Katalogberuf des § 18 EStG, wie das z. b. die Heilberufe sind. Die Tätigkeiten in der Biologie und insbes. in den Biowissenschaften beinhaltet eine geistige/wissenschaftliche/ideelle Leistungserbringung. Die berufliche Tätigkeit wird in der Regel auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation ausgeübt und hohe berufliche Qualität wird allgemein erwartet.
Meist ist die Tätigkeit in der Biologie auch gekennzeichnet durch die persönliche (mindestens jedoch persönlich verantwortliche) und fachlich unabhängige Erbringung der Leistung nach bestem Wissen und Gewissen. Persönliche Integrität und fachliche Unabhängigkeit sind vielfach sogar Mindestvoraussetzungen für den Studienabschluss.
Somit sind wesentliche Merkmale der rechtskräftigen Definition des Freien Berufes erfüllt.
Selbstverständlich fühlt sich ein angestellter oder gar verbeamteter Biowissenschaftler nicht als Freiberufler, insbes. wenn vertiefend mit Merkmalen der freiberuflichen Selbständigkeit argumentiert wird. Hier ist allerdings zu bedenken, dass es gerade in den Katalogberufen eine Vielzahl von Angestellten oder Verbeamteten gibt, die nach bisheriger Rechtssprechung eindeutig als Angehörige eines Freien Berufes zu sehen sind. Aber wie eingangs gesagt, die Biologie ist kein Katalogberuf; daher sind die Übergänge fließend und im Normalfall sind dann anhand der gegebenen Prüfkriterien individuelle Entscheidungen zu fällen.
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