Definition der Freiberuflichkeit
Der Begriff der "Freiberuflichkeit" wird umgangssprachlich häufig missverständlich benutzt. Der Begriff bedeutet nicht "freie Mitarbeit" in jeder denkbaren Art gewerblicher freier Mitarbeit durch selbständige oder scheinselbständige Kräfte, sondern kennzeichnet in erster Linie die Tätigkeit in einem sogenannten "Freien Beruf" analog dem Berufsbild der Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Notare, Ingenieure, etc.; (sogenannte Katalogberufe gem. § 18 EStG bzw. § 1 PartGG; siehe unten (PartGG mit Link nach unten).
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