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AK Nicht-Verkammerte im BfB

Arbeitskreis Nichtverkammerte Freie Berufe im BFB
Das Referat Freie Berufe ist institutionelles Mitglied im Arbeitskreis Nichtverkammerte Freie Berufe des Bundesverband Freier Berufe und wird dort persönlich durch den Referenten für Freie Berufe vertreten.

Hier eine Auswahl aktueller Themen:
* EU-Richtlinien zur Berufsausübung und nationale Umsetzung
* EU-Binnenmarkt und Dienstleistungsausübung
* EU Dienstleistungsrichtlinie und nationale Umsetzung
* EU-Vorgaben zur Berufsaufsicht
* EU-Berufsrecht (RiLi zur Berufsanerkennung und Berufsqualifikationsanerkennung)
* Fachkräftemangel in Deutschland
u.v.a.m.

Hier geht es zum BFB-AK

Die aktuellen Zugangscodes zum Webspace "BFB-INTERN" erhalten alle Mitglieder des VBIO auf Anforderung unter Angabe der VBIO-Mitgliedsnummer beim Referat Freie Berufe des VBIO (freieberufevbio.de).

Zum Webspace des BFB/BFB-INTERN

Zur aktuellen Ausgabe der BFB-Zeitschrift "der freie beruf"

Möchten Sie als VBIO-Mitglied die Rahmenverträge des BFB für Mitgleider der freien berufe in Anspruch nehmen?
Hier bestellen Sie die Liste der aktuellen BFB-Rahmenverträge: freieberufevbio.de

Ausgewählte aktuelle Dokumente aus der Arbeit im BFB-AK Nichtverkammerte:

Der aktuelle Entwurf des "Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" der Bundesregierung hat zum Ziel, in Anbetracht des zu erwartenden Fachkräftemangels im Ausland erworbene Berufsqualifikationen für den deutschen Arbeitsmarkt besser zu nutzen.

Das grundlegende Anliegen des Gesetzgebers ist, die bisher bestehenden Staatsangehörigkeitserfordernisse für Antragsteller aufzuheben und künftig nur noch nach der Herkunft der Ausbildungsnachweise zu unterscheiden.

Das grundlegende Anliegen der Verbände ist es, den fehlenden Handlungs- und Regelungsbedarf für reglementierte Freie Berufe klar zu stellen. Eingeschänkt gilt das auch für nichtreglementierte Freie Berufe, wie dies in fast allen Bereichen der Biologe (mit Ausnahme des bis vor kurzem noch reglementierten Hochschulabschlusses) der Fall ist.
Von den Verbänden wird der daraus entstehende Verwaltungsmehraufwand bei den zuständigen Kammern und Verbänden thematisiert und das Subsidiaritätsprinzip (Zuständigkeiten, Selbstverwaltung) angemahnt.
Die bisherigen inländischen Qualifikationsniveaus und Ausbildungsstandards müssen erhalten bleiben (u. a. kein Bachelor-Abschluss mit unklarer Weiterbildung als berufsbefähigender Biologie-Abschluss). Im Rahmen der angemahnten Zuständigkeiten und der damit verbundenen öffentlich-rechtlichen. Aufgabenübertragung an die Kammern wird auf die Problematik der fehlenden öffentlich-rechtlichen Institutionen bei den nichtverkammerten Berufen hingewiesen

Mehr siehe BFB-Stellungnahme zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

application/download   BFB-Stellungnahme zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) (26KB)
BFB-Stellungnahme zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Stand: 11.03.2011
application/download   BFB-Stellungnahme zum Gesetz zur Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in der Entwurfsfassung (25KB)
Stellungnahme des Bundesverbandes der Freien Berufe zum Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in der Fassung vom 28.01.2011 Stand: 10. Februar 2011
application/download   Stellungnahme des Bundesverbandes der Freien Berufe zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (223KB)
Stellungnahme des Bundesverbandes der Freien Berufe zum Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
application/download   Vermerk Berufsqualifikationsrichtlinie (17KB)
Vermerk Berufsqualifikationsrichtlinie
application/download   Vermerk Berufsqualifikatoionsrichtlinie - Evaluation der EU-Kommission (24KB)
Vermerk Berufsqualifikatoionsrichtlinie - Evaluation der EU-Kommission
application/download   Info-Blatt Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (63KB)
Info-Blatt Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung

Weitere Informationen zur Berufshaftpflichtversicherungspflicht und EU-Dienstleistungsrichtlinie

 

 
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